Ab sofort: Rücknahmepflicht von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Supermarkt, bei Discountern und Drogeriemärkten
PI 086/2022
Ab dem 1. Juli 2022 ergeben sich für Verbraucherinnen und Verbraucher neue Möglich-keiten zur Rückgabe ihrer ausgedienten Elektro- und Elektronikaltgeräte. Niedersachsens Umweltminister Lies begrüßt die neuen Reglungen: „Die Rückgabe ausgedienter Elektro- und Elektronikgeräten kann nun während des wöchentlichen Einkaufs erfolgen. Die mit dem heutigen Tag zusätzlichen rd. 25.000 eingeführten Rückgabestellen ermöglichen es Verbraucherinnen und Verbrauchern ihre Altgeräte unkompliziert einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen.“
Während sich die Altgeräterückgabe bislang nur auf Fachgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektro- und Elektronikgeräte beschränkte, werden nun auch Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte zur Rücknahme von Elektro- und Elektro-nikaltgeräten verpflichtet, sofern ihre Gesamtverkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte auf dem Markt bereitstellen.
Die kostenlose Rücknahme beschränkt sich allerdings auf maximal drei Geräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimeter. Typische Geräte dieser Größenordnung sind Toaster, Wasserkocher, Föhne oder Smartphones. Bei Geräten größerer Abmessungen wie Waschmaschinen, Kühlschränken oder Fernsehern zählt hingegen das Prinzip alt gegen neu. Verbraucherinnen und Verbraucher haben demzufolge das Recht, bei einem Geräteneukauf, ein Altgerät derselben Kategorie (Gefriertruhe gegen Gefriertruhe) im Geschäft zurückzugeben. Das Recht zur kostenlosen Rücknahme bleibt zudem auch dann bestehen, wenn das neue Gerät nach Hause geliefert wird.
Neben dem stationären Handel wird auch der Online-Handel zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten verpflichtet. Ziel dieser Maßnahmen ist es, dass in allen EU-Ländern seit 2019 geltende Mindest-sammelziel von 65 Prozent zu erreichen.
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erstellt am:
01.07.2022