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Schacht Konrad muss sich weiteren Sicherheitsüberprüfungen stellen

Umweltminister Meyer überreicht Umweltverbänden nach juristischer und fachlicher Prüfung vorläufigen Bescheid zu geplantem Endlager für radioaktive Abfälle


PI 128/2023


Das geplante Endlager für mittel- und schwachradioaktiven Abfall Schacht Konrad in Salzgitter sorgt seit Jahrzehnten für Diskussionen und Proteste, nicht nur in der Region. Bekanntermaßen sieht die rot-grüne Landesregierung den Bau und die Inbetriebnahme des Endlagers Schacht Konrad kritisch, da es keine Rückholoption und auch keine vergleichende Endlagersuche gibt.

Schacht Konrad wurde jedoch 2002 genehmigt und alle Rechtsmittel dagegen waren erfolglos. Mit Schreiben vom 25. Mai 2021 hatten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) einen Antrag auf Rücknahme bzw. Widerruf des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses Konrad gestellt. Das Ergebnis der Prüfung der drei Antragsteile auf Widerruf, Rücknahme und Baustopp, hat Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer den Antragstellern am (heutigen) Dienstag in seinem Ministerium persönlich mitgeteilt. Die Anträge auf Rücknahme bzw. Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses sowie die Forderung auf Einstellung weiterer Baumaßnahmen wurden vom Umweltministerium nach umfangreicher Prüfung vorläufig abgelehnt. Dies sei als „Ergebnis der rein rechtlichen Prüfung eines Verwaltungsvorgangs zu bewerten“, so der Minister, „denn an die Aufhebung einer bereits erteilten Genehmigung sind sehr hohe Hürden geknüpft.“

Bei seinem Vor-Ort-Besuch hatte Meyer den Antragstellern „eine zügige Entscheidung noch in diesem Jahr“ versprochen, nachdem der Antrag im zuständigen Umweltministerium streng nach Recht und Gesetz und sorgfältig geprüft wurde. „Diese Zusage halten wir ein, so dass für den Antragsteller endlich eine Entscheidung vorliegt, die den Rechtsweg eröffnet. An unserer kritischen politischen Haltung zum Endlager Konrad ändert das nichts. Ebenso ist die Entscheidung kein Blankoscheck für die Sicherheit“, so Meyer.

Im Rahmen der von Niedersachsen durchgesetzten Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜSIKO) müssen die Planungen ständig überprüft und angepasst werden. „Auch wenn der Antrag auf vollständige Rücknahme der Genehmigung abzulehnen ist, lässt sich daraus keine Festlegung für die Zukunft ableiten“, so der Minister. „Sollten nach Abschluss der Phase 2 der ÜSIKO neue Erkenntnisse vorliegen, die wesentlichen Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses erfordern, wäre ein förmliches Änderungsverfahren notwendig.“ Hohe sicherheitsrelevante Bedeutung haben unter anderem die Fragen zu Radionukliden in der Gasphase sowie der Transport von Kolloiden oder Gas-Fracks im Wirtsgestein. Die Veröffentlichung der Ergebnisse aus der zweiten von vier Phasen der ÜSIKO ist für Ende 2024 von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) angekündigt.

„Wir werden bei der Sicherheit ganz genau hinschauen“, so Minister Meyer. „Der Antrag der Umweltverbände auf Rücknahme der Genehmigung musste aus formalen Gründen abgelehnt werden, weil die Frist abgelaufen war. Der Antrag auf Widerruf wurde umfangreich auch in der Sache geprüft, war jedoch ebenfalls abzulehnen, da zum Beispiel nur Punkte geprüft werden konnten, die sich seit 2002 durch Änderungen an den Planungen wesentlich verändert hatten. Eine erneute Sachprüfung der Genehmigung war in dem Verfahren nicht möglich.“

Mit Übergabe des vorläufigen Bescheides können die Antragsteller jetzt innerhalb einer achtwöchigen Anhörungsfrist eine Stellungnahme abgeben. Im Anschluss wird jede Stellungnahme nochmals intensiv und umfänglich geprüft, damit am Ende ein endgültiger Bescheid steht. Ein Bündnis – bestehend aus den beiden Naturschutzverbänden, der Stadt Salzgitter, IG Metall, Landvolk und der AG Schacht Konrad ­– unterstützt den Antrag und fordert eine grundlegende Neubewertung des Projekts nach den heutigen sicherheitstechnischen Anforderungen sowie den unverzüglichen Baustopp des Endlagers. „Für mich bleibt es aber dabei: Die Sicherheit muss oberste Priorität bei der Entscheidung haben, ob das Endlager Konrad in Betrieb geht, so haben wir es in Niedersachsen auch im Koalitionsvertrag festgelegt“, so Meyer. „Daher ist es gut, dass die Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers für radioaktive Abfälle erfolgt. Diese Ergebnisse werden dann auch in unsere Entscheidung einfließen.“ Bei dieser vom Bund beauftragen Überprüfung wird durch Sachverständige überprüft, welche neuen Erkenntnisse sich zwischen 2002 und 2022 in Bezug auf das Endlager ergeben haben.

Außerdem verweist der Minister darauf, dass bei Schacht Konrad die Einlagerung auf etwa 300.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Abfälle begrenzt ist. „Insbesondere mit Blick auf die Rückholung der Abfälle aus der Asse und auf weitere Müllmengen aus dem Abriss niedersächsischer Atomkraftwerke brauchen wir ein weiteres Endlager für schwach- und mittelradioaktive Stoffe“, so Meyer. „Darum drängt Niedersachsen beim Bund auch darauf, diesen Aspekt bei der bundesweiten Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle zu berücksichtigen – vor allem, um die Zwischenlager an den jetzigen Standorten nicht zur Dauereinrichtung werden zu lassen. Nach dem Atomausstieg müssen sich Politik und Gesellschaft deutlich intensiver um die ungelöste Endlagerfrage kümmern.“


Artikel-Informationen

erstellt am:
19.12.2023

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