Richtlinie für die Hochwasser-Soforthilfen für Privathaushalte
Antragsformular für die Hochwasser-Soforthilfe für Privathaushalte
PI 11/2024
Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist heute die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten.
Die Anträge können jetzt bis zum 22. März 2024 bei den zuständigen Bewilligungsbehörden, also den jeweiligen Landkreisen, den kreisfreien Städten, bei der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und den großen selbständigen Städten, gestellt werden. Dort werden die entsprechenden Formulare bereitgestellt.
Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann noch aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.
Wer genau antragsberechtigt ist und wie hoch die Soforthilfen maximal sein können, können Sie hier oder in den FAQ der Landesregierung noch einmal nachlesen: https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html (siehe unter FAQ)
Die Billigkeitsrichtlinie und den Antrag für die Nothilfe für Privathaushalte finden Sie in der Infospalte oder hier.
Richtlinie für die Hochwasser-Soforthilfen für Privathaushalte
Antragsformular für die Hochwasser-Soforthilfe für Privathaushalte
Artikel-Informationen
erstellt am:
24.01.2024