Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Meldepflchtiges Ereignis im stillgelegten Atomkraftwerk Grohnde

Keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Restbetrieb oder den Rückbau der Anlage


PI 046/2024

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als die zuständige atom­rechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des stillgelegten Atomkraftwerks Grohnde fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach Kriterium N (normal) 2.2.1 (INES 0) informiert. Demnach trat bei der Bearbeitung radioaktiver Abfälle aus einem Riss im Gehäuse einer Umwälzpumpe der Fasstrocknungsanlage eine geringe Menge radioaktiver Flüssigkeit aus und floss in die dafür vorgesehene Auffangwanne.

Nach der Meldeverordnung ist ein Befund an einem sonstigen aktivitätsführenden System meldepflichtig. Das Ereignis hat keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Restbetrieb oder den Rückbau der Anlage.


Artikel-Informationen

erstellt am:
08.05.2024

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln