Artikel-Informationen
erstellt am:
08.05.2024
PI 046/2024
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des stillgelegten Atomkraftwerks Grohnde fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach Kriterium N (normal) 2.2.1 (INES 0) informiert. Demnach trat bei der Bearbeitung radioaktiver Abfälle aus einem Riss im Gehäuse einer Umwälzpumpe der Fasstrocknungsanlage eine geringe Menge radioaktiver Flüssigkeit aus und floss in die dafür vorgesehene Auffangwanne.
Nach der Meldeverordnung ist ein Befund an einem sonstigen aktivitätsführenden System meldepflichtig. Das Ereignis hat keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Restbetrieb oder den Rückbau der Anlage.
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08.05.2024