Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grohnde
PI 54/2022
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Grohnde (KWG) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach Kriterium N (normal) 2.1.2 (INES 0) informiert.
Dabei wurde im Rahmen wiederkehrender Prüfungen festgestellt, dass an mehreren zweiflügligen Brandschutztüren einer der Flügel schwergängig war und nicht wie gefordert selbstständig schloss. Die Betreiberin hat angekündigt, das Wartungskonzept für Brandschutztüren zu überarbeiten. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage und war ohne sicherheitstechnische Bedeutung.
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erstellt am:
28.04.2022