Minister Meyer: „Mehr Transparenz und sachlichere Diskussion“
- Ausnahmegenehmigungen für Problemwölfe werden künftig vorher angekündigt -
PI 168/2022
Derzeit läuft ein Pilotverfahren der Europäischen Kommission in Sachen Wolf gegen Deutschland. Dabei geht es neben den umstrittenen Abschüssen von Wölfen auch um Transparenz und Information über geplante oder bestehende Ausnahmegenehmigungen. Niedersachsen muss dabei insbesondere zur Veröffentlichungspraxis eigener Ausnahmegenehmigungen berichten. Niedersachsen hat nun dem Bund mitgeteilt, dass in Zukunft artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur rechtmäßigen Entnahme von sogenannten „Problemwölfen“ künftig eine Woche vor ihrem Erlass öffentlich einsehbar sein sollen – und zwar zum Schutz der Betroffenen in anonymisierter Form.
„Damit schaffen wir mehr Transparenz bei notwendigen Entnahmen und sorgen für eine Versachlichung der Diskussion“, so Umweltminister Christian Meyer. „Spekulationen, ob – und wenn ja – wie viele Abschussgenehmigungen auf welcher fachlichen Grundlage erteilt werden, wird damit ein Ende bereitet. Verbunden damit ist kein genereller Stopp von artenschutzrechtlichen Abschussgenehmigungen für Problemwölfe. Auch künftig können Problemwölfe entnommen werden, wenn die Voraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllt sind“, betont der Minister. Darüber hinaus würden alle geplanten Ausnahmegenehmigungen künftig mit der Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) abgestimmt.
„Personenbezogene Daten werden bei der Veröffentlichung unkenntlich gemacht oder geschwärzt“, so Minister Meyer. Das gelte auch für Daten, die konkrete Rückschlüsse zulassen auf diejenigen, die im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung involviert sind – also auch die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter. „Mir ist besonders wichtig, die mit der Umsetzung rechtmäßiger Genehmigungen betrauten Jägerinnen und Jäger vor Anfeindungen und Repressalien zu schützen. Der Schutz derjenigen, die für uns staatliches Handeln umsetzen, muss auch weiterhin gewährleistet sein.“
Damit landesweit eine einheitliche Verwaltungspraxis sichergestellt ist, hat das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz einen entsprechenden Erlass an die Unteren Naturschutzbehörden geschickt, die zuständig sind für die Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen. Die Entwürfe sollen in geeigneter Form öffentlich gemacht werden, zum Beispiel durch Pressemitteilungen des jeweiligen Landkreises und auf deren Internetseiten, auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und der Internetseite des Ministeriums.
„Mit dieser Maßnahme kommen wir den Wünschen der EU-Kommission und dem Bund nach, sorgen für mehr Transparenz und schaffen eine wichtige Grundlage für einen neuen und vertrauensvollen Dialog zum Wolfsmanagement“, so Minister Meyer, „um die Bedürfnisse der Weidetierhaltung auf der einen Seite und das Artenschutzinteresse auf der anderen Seite in bestmöglichen Einklang zu bringen.“ Das Ministerium will diesen Dialog mit allen interessierten Verbänden ergebnisoffen, transparent und sachlich führen.
Niedersachsen will zudem an einem Konzept der Bundesregierung für ein europarechtskonformes und regional differenziertes Bestandsmanagement intensiv mitarbeiten. In diesem Zusammenhang soll auch ein „Aktionsplan Weidetierhaltung und Wolf“ erarbeitet werden. Der Erhaltungszustand des streng geschützten Wolfes wird von der Bundesregierung und der EU-Kommission weiterhin als ungünstig eingestuft.
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erstellt am:
09.12.2022