Artikel-Informationen
erstellt am:
04.10.2023
PI 096/2023
Im Rahmen einer Übertragbarkeitsprüfung im Atomkraftwerk Emsland wurden an zwei sogenannten Zellenkühlern Beschädigungen an Bolzen zur Befestigung von Heizelementen festgestellt.
Der Befund ist sicherheitstechnisch ohne Auswirkungen, da die Funktion der Zellenkühler durch die festgestellten Beschädigungen der Heizelemente nicht beeinträchtigt oder gefährdet war. Die Überprüfung der zwei weiteren Zellenkühler zeigte keine Befunde. Das Personal, die Anlage und die Umgebung waren zu keiner Zeit gefährdet.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Emsland (KKE) fristgerecht über das Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach den Kriterien N 2.1.2 (INES 0) informiert. Hiernach sind ein Schaden, Ausfall oder Befund mit Hinweis auf einen systematischen Fehler am Sicherheitssystem oder an einem sonstigen sicherheitstechnisch wichtigen System oder Anlagenteil meldepflichtig.
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erstellt am:
04.10.2023