Artikel-Informationen
erstellt am:
25.05.2023
PI 051/2023
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des stillgelegten Atomkraftwerks Lingen fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) informiert. Demnach wurde bei einer wiederkehrenden Prüfung festgestellt, dass an der Klappenblattdichtung einer der Filterabsperrklappen der Lüftungsanlage die zulässige Leckrate überschritten wurde. Die betroffen Filterabsperrklappe wurde repariert. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage und damit der Bevölkerung lag zu keiner Zeit vor.
Dieses Vorkommnis wurde gemäß der AtSMV nach Kriterium N (normal) 2.1.1 eingestuft. Das Ereignis wird gemäß der internationalen Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) in die Stufe 0 (keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingeordnet.
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25.05.2023