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Meldepflichtiger Mangel im Atomkraftwerk Emsland

PI 016/2023


Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Emsland (KKE) fristgerecht über ein Ereignis gemäß der atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach den Kriterien N 2.1.1 nach der INES-Stufe 0 informiert. Hiernach sind eine Funktionsstörung, Schaden oder Ausfall in einem sonstigen sicherheitstechnisch wichtigen System einschließlich zugehöriger Hilfs- und Nebensysteme mit der Folge, dass mindestens eine Sicherheitsteileinrichtung nicht zur Verfügung steht, meldepflichtig.

In diesem Fall wurde bei turnusmäßigen Prüfungen an den sogenannten Fortluftklappen des Notspeisegebäudes festgestellt, dass eine Klappe nicht anforderungsgemäß geschlossen werden konnte. Als Ursache wurde eine defekte elektronische Baugruppe identifiziert. Diese wurde gegen ein geprüftes Ersatzteil getauscht. Die wiederkehrende Prüfung konnte im Anschluss ohne Mängel durchgeführt werden. Das Ereignis als solches hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage.




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Artikel-Informationen

erstellt am:
17.02.2023
zuletzt aktualisiert am:
20.02.2023

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