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erstellt am:
03.01.2024
PI 01/2024
Mit der jetzt in Kraft getretenen Novelle des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes wird das Tempo beim Klimaschutz erheblich gesteigert: Die Vorranggebiete für die Windenergie werden von einem auf 2,2 Prozent der Landesfläche mehr als verdoppelt und auch für die Solarenergie wurden weitere Erleichterungen auf den Weg gebracht. Seit Anfang dieses Jahres ist es verpflichtend, dass alle neu gebauten öffentlichen Gebäude mit elektrischen oder thermischen Solaranlagen ausgestattet werden. Für Gewerbebauten gilt diese Pflicht schon seit Anfang 2023. Ab dem kommenden Jahr folgen dann auch alle neuen Wohngebäude sowie Parkplätze mit mehr als 25 Einstellplätzen. Bei grundlegenden Dachsanierungen gibt es dann ebenfalls eine Solar-Pflicht.
Klimaschutzminister Christian Meyer: „Niedersachsen ist damit bei der Solarenergie einer der Vorreiter in Deutschland und trägt verstärkt zum Erreichen der Klimaziele bei. Mit dem neu im Gesetz verankerten Klimavorrang und dem Klimacheck haben alle Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen, grundsätzlich Vorrang vor anderen Interessen. Dazu zählen auch der Deichbau und der Hochwasserschutz.“
Neu in Kraft getreten ist daher auch ein Passus im Denkmalschutzgesetz des Landes, wonach die Erhöhung der Deiche und die Klimaanpassung grundsätzlich Vorrang vor den Interessen des Denkmalschutzes haben. „Wie bei erneuerbaren Energien kann dann eine Deicherhöhung nicht mehr wegen Sichtbeeinträchtigung eines Denkmals verhindert werden. Klimaschutz und Klimaanpassung haben jetzt Vorrang vor allen anderen Interessen. Auch in allen Landesbehörden müssen diese Maßnahmen in Genehmigungsverfahren priorisiert werden. Im Bereich des Umweltministeriums und seiner nachgeordneten Behörden ist dieser Turbo schon umgesetzt. So wie bei Windkraftanlagen die Genehmigungsdauer – bei vollständigen Unterlagen – in Niedersachsen schon unter einem Jahr liegt, müssen wir auch beim Deich- und Hochwasserschutz sowie der Transformation der Wirtschaft schneller werden“, erklärte Minister Meyer. Dazu gibt es über die Task-Force Energiewende ab 2024 auch zusätzliche Stellen in den Genehmigungsbehörden und 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor allem im Hochwasser- und Küstenschutz bekommen im NLWKN endlich entfristete Dauerarbeitsplätze.
Mit dem neuen Klimacheck werden in Zukunft wesentliche Gesetze, Verordnungen und Förderprogramme des Landes auf ihre Auswirkungen auf den Klimaschutz überprüft. Minister Meyer: „Wir sehen gerade beim Hochwasser und den Sturmfluten auf den Inseln, was unterlassener Klimaschutz und Klimafolgenanpassung kosten. Zusammen mit der neuen Beschaffungsrichtlinie des Landes können jetzt auch CO2-Schattenpreise bei Ausschreibungen besser berücksichtigt werden.“
Auch für die Kommunen wurde die Möglichkeit geschaffen, externe Effekte wie Vermeidung von Treibhausgasemissionen, aber auch ein besseres Wassermanagement, Hochwasser- und Brandschutz bei Wirtschaftlichkeitsentscheidungen zu berücksichtigen.
Umweltminister Meyer: „Durch die Klimakrise werden Starkregenereignisse, Sturmfluten und Hochwasser in Niedersachsen deutlich zunehmen. Deswegen müssen die kommunalen Hochwasserkarten überarbeitet und die Kommunen beim nachhaltigen Wassermanagement unterstützt werden. Allein der steigende Meeresspiegel erfordert für 610 Kilometer Küstendeich eine Erhöhung um mindestens einen Meter, dem sogenannten Klimavorsorgemaß. Auch im Binnenland müssen wir die Kommunen auf sich verändernde Gefährdungslagen einstellen. Daher ist es gut, dass mit dem neuen Gesetz die Klimaanpassung etwa beim Hochwasserschutz jetzt zum Klimavorrang gehört und von allen Landesbehörden zu priorisieren ist. Dass wir es bei den Haushaltsberatungen geschafft haben, geplante Kürzungen des Bundes im Küstenschutz zu vermeiden und leicht aufzustocken, zeigt die Bedeutung dieses Bereichs für die Zukunft. Auch mit Hilfe des geplanten Klimaanpassungsgesetzes des Bundes müssen wir unsere Städte und Dörfer an die Klimakrise anpassen und hier in Deich- und Hochwasserschutz mehr investieren.“
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erstellt am:
03.01.2024