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erstellt am:
23.09.2015
Pressemitteilung 171/2015
Auf einer Fachveranstaltung in Hannover hat der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel am (heutigen) Mittwoch seine Kritik an der von der EU vorgesehenen Verlängerung der Zulassung des Pflanzenwirkstoffs Glyphosat erneuert. Angesichts massiver Bedenken hinsichtlich möglicher Gesundheitsgefahren sei diese Entscheidung „nicht nachvollziehbar“ sagte der Minister. „Die Gesundheit geht vor. Die kritischen Hinweise aus der Wissenschaft müssen gründlich geprüft werden. Es ist nicht zu akzeptieren, dass derartige Unbedenklichkeitserklärung gegeben werden“, sagte Wenzel.
Der Minister setzt sich dafür ein, dass der Stoff vom Markt genommen wird. Schon im Mai hatten die Verbraucherschutzministerinnen und -Minister der Länder unter anderem auf Antrag Niedersachsens einmütig den Bund aufgefordert, Glyphosat zu verbieten. In mehreren Schreiben an die zuständigen Bundes- und EU-Behörden hatte Wenzel in den vergangenen Monaten gefordert, die vorliegenden kritischen Berichte über die Wirkung von Glyphosat bei der Bewertung einer möglichen Neuzulassung zu berücksichtigen. Nicht zuletzt durch den von einem Gremium der Weltgesundheitsorganisation WHO angeführten Krebsverdacht sei diese Forderung bestärkt worden. Der Minister kritisierte, dass die EU-Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Anfragen vieler Bürgerinnen und Bürger nach den Ergebnissen der EU-Internetkonsultationen zur Glyphosat-Zulassung unter „fragwürdigen Geheimhaltungsgründen“ verweigert haben.
Auf der Veranstaltung mit Umweltminister Wenzel und Verbraucherschutzminister Christian Meyer sowie weiteren Referentinnen und Referenten wurden der aktuelle Sachstand und Lösungsansätze erörtert. Einigkeit bestand darin, dass es zu einer Neubewertung des Pflanzenwirkstoffs Glyphosat auf europäischer Ebene kommen muss. Minister Meyer erklärte: „Wir nehmen die Warnungen der WHO sehr ernst. Niedersachsen hat per Erlass die Ausnahmegenehmigungen für den Glyphosat-Einsatz auf kommunalen Flächen wie Parks und Spielplätzen erheblich eingeschränkt, und schon im vergangenen Jahr wurde das sogenannte Totspritzen von Getreide kurz vor der Ernte wegen möglicher Rückstände untersagt.“
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erstellt am:
23.09.2015