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Minister Wenzel fordert: Verantwortung der Atomkonzerne für Rückbau und Lagerung sicherstellen - Patronatserklärung gesetzlich regeln.

Pressemitteilung 66/2014

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel fordert die gesetzliche Verpflichtung der Energiekonzerne zur Abgabe sogenannter Patronatserklärungen, mit denen sie finanziell für alle Verbindlichkeiten ihrer Kernkraftwerke betreibenden Tochterunternehmen einstehen. Damit soll ein erster Schritt auf dem Weg zu einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsfonds zur Sicherung der Rückstellungen erfolgen, sagte Wenzel am Montag (heute) in Hannover. „Nur so kann die Verantwortung der Konzerne für den Rückbau der AKW und die Lagerung des Atommülls dauerhaft sichergestellt werden!“. Niedersachsen wird eine entsprechende Bundesratsinitiative vorbereiten.

Die Energiekonzerne hätten sich zwar in der Solidarvereinbarung von 2001 untereinander verpflichtet, für ihre Kernkraftwerke betreibenden Töchter Beherrschungsverträge abzuschließen beziehungsweise Patronatserklärungen abzugeben. Hierbei würde es sich jedoch lediglich um eine privatrechtliche Vereinbarung handeln, die zudem nach derzeitigem Stand mit dem Ende der Betriebszeit der letzten Kernkraftwerke 2022 ausläuft, sagte der Minister. „Die eigentlichen Kosten für Rückbau und Entsorgung werden aber erst danach anfallen. Wir werden uns daher von den Mutterkonzernen regelmäßig bestätigen lassen, dass die Patronatserklärungen über alle unternehmerischen Umorganisationen hinweg bis zum Ende aufrechterhalten werden.“


In Anbetracht der jüngsten Konzernbilanzen werde man sich auch über die Werthaltigkeit der Patronatserklärungen Gedanken machen müssen. Schließlich seien die Betreiber von Atomanlagen nach dem Atomgesetz verpflichtet, dauerhaft angemessene finanzielle Mittel zur Erfüllung der Pflichten bereitzuhalten.

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