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erstellt am:
31.03.2025
PI 030/2025
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat am (heutigen) Montag eine erneut geänderte Genehmigung zur Verlegung eines Stromkabels vom Offshore-Windpark „Riffgat“ zur geplanten Gasplattform NO5-A in den Niederlanden erteilt. Angesichts des festgestellten Biotoptyps Steinriff und der maximal angenommenen Beeinträchtigung durch das Seekabel wurde unter vorheriger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eine Realkompensation der Eingriffe statt eines Ersatzgeldes angeordnet.
Damit wurde die bereits am 21.10.2022 erteilte wasserrechtliche Genehmigung erneut geändert. Ein Antrag des Unternehmens One-Dyas auf sofortige Vollziehung der Kabelverlegung wurde vom NLWKN abgelehnt, da das Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht Oldenburg noch anhängig ist und das Gericht in seiner Entscheidung vom 7.8.2024 die Vollziehung der Genehmigung gestoppt hatte. Ein Baustart zum 1.4.2025 ist daher nicht möglich. Vielmehr gilt es, das weiterlaufende Gerichtsverfahren zum Seekabel, aber auch das Hauptsacheverfahren zur noch nicht rechtskräftigen Fördergenehmigung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) für den deutschen Teil der Nordsee abzuwarten.
Dazu sagt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer:
„Die politische Entscheidung, ob Gas vor Borkum gefördert wird, liegt nach wie vor beim Bund. Für die Landesbehörde ist es ein rein rechtliches Verfahren nach dem Bundesnaturschutzgesetz für ein Stromkabel. Dies ist unabhängig von der politischen Haltung zur Gasförderung, die ich weiterhin als falsch ablehne. Der noch amtierende Bundes-Wirtschaftsminister Robert Habeck und Bundes-Umweltministerin Steffi Lemke haben sich ebenfalls explizit gegen die Gasförderung und gegen ein noch ausstehendes Abkommen mit den Niederlanden für eine Gasförderung ausgesprochen. Ich teile auch die Auffassung, dass das Gas vor Borkum zur Sicherstellung der Gasversorgung in Deutschland nicht gebraucht wird. Eine Gasmangellage liegt nicht mehr vor. Die Speicher sind voll. Mit dem Bau der LNG-Terminals und der zunehmenden Umstellung des Gasverbrauchs auf erneuerbare Energien und Wasserstoff sinkt der Bedarf. Dagegen ist der Klima- und Umweltschaden durch die Gasförderung am Rande des Nationalparks Wattenmeer enorm. Eine neue Förderung fossiler Gase ist zudem mit den Klimazielen von Land und Bund nicht vereinbar. Auch für den Tourismus an der Nordseeküste sind diese Gasförderungen nicht zuträglich.
Niedersachsen will bis 2040 klimaneutral werden und setzt zu 100 Prozent auf Erneuerbare Energie und die Wärmewende. Aus Sicht des Klimaschutzes sind neue „fossile“ Gas- oder Ölförderungen daher unnötig. Ich mache mir große Sorgen um den einzigartigen Lebensraum Wattenmeer und die mögliche Naturzerstörung durch die Gasförderung; das zeigen auch die Beschlüsse der UNESCO zu den Gas- und Ölbohrungen und eine drohende Gefährdung des Welterbestatus´ des Wattenmeers. Nationalparkverwaltung, NLWKN und Umweltministerium haben sich daher im Beteiligungsverfahren des LBEG mit umfangreichen Argumenten gegen eine Genehmigung der Gasförderung für One-Dyas ausgesprochen.
Wir haben immer gesagt: Der Schutz von Umwelt, Natur, Klima und Wattenmeer sowie der Insel Borkum muss einen zentralen Stellenwert haben. Klar ist auch: Das Bundesbergrecht berücksichtigt Klima- und Umweltziele immer noch nicht ausreichend und muss vom Bund dringend reformiert werden. Angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise, des steigenden Meeresspiegels und des möglichen Verlusts des Weltnaturerbestatus´ lehne ich weiterhin neue Förderungen fossiler Gase ab. Niedersachsen setzt beim Klimaschutz und bei der Energiewende auch künftig auf den Ausbau der Offshore-Windenergie in der Nordsee und auf die Wärmewende – weg von fossilem Öl und Gas.“
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erstellt am:
31.03.2025