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„Niedersächsischer Weg“: Konsequente Einigung von Naturschutz, Landwirtschaft und Politik geht in den Landtag

PI 102/2020

Die Partner des „Niedersächsischen Weges“ bedanken sich nachdrücklich bei den politischen Partnern im Kabinett und den Regierungsfraktionen von SPD und CDU für die breite Unterstützung des „Niedersächsischen Weges“.

„Die konkreten Gesetzesänderungen gehen jetzt in den Landtag,“ betont Umweltminister Olaf Lies. „Wir werden jetzt kurzfristig – wie im Niedersächsischen Weg vertraglich vereinbart – die weiteren Inhalte konsequent und verlässlich in Verordnungen und Programmen verankern. Jeder einzelne der Partner hat hier harte Arbeit geleistet. Landwirtschaft und Naturschutz haben den Knoten durchschlagen. Und es ist ein großer Erfolg, dass die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf mittragen und in den Landtag einbringen werden.“

„Mit der Einigung senden die Partner des Niedersächsischen Weges eine gemeinsame Botschaft: Es ist uns ernst mit dem Artenschutz in Niedersachsen!“, sagt Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. „Unsere Landwirte sind ein wichtiger Teil der Lösung – sie wirtschaften mit der Natur und haben den Willen, sich für den Artenschutz einzusetzen. Die nun vorliegenden Gesetzesentwürfe stellen sicher, dass diese Leistungen für die Gesellschaft angemessen honoriert werden. Ein Beispiel ist der vereinbarte finanzielle Ausgleich für den Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel auf Gewässerrandstreifen. Die erste Etappe ist erreicht. Nun müssen wir weiterhin Gas geben und die Gesetze über die Zielgerade bringen!“

Folgende Änderungen werden in die Gesetze eingebracht:

  • Im Wassergesetz sollen Gewässerrandstreifen auf 10, 5 bzw. 3 Meter neu festgelegt werden. Bei sehr dichten Gewässernetzen – gerade 3. Ordnung – kann es zu einer sehr hohen Belastung der Betriebe kommen, dies soll durch die Verringerung des Gewässerrandstreifens auf bis zu einem Meter abgemildert werden. Die durch das Ausbringungsverbot von Dünger und Pflanzenschutzmittel entstehenden Erschwernisse werden den Landwirten ausgeglichen. Finanziert wird dies über eine Anhebung der Wasserentnahmegebühr.
  • Im Niedersächsischen Naturschutz-Ausführungsgesetz soll der Grünlandumbruch verboten werden. Als neue Biotoptypen werden Streuobstwiesen, mesophiles Grünland und artenreiches Feucht- und Nassgrünland in den Gesetzestext aufgenommen.
  • Für die Schaffung von Vernetzung zwischen wertvollen Lebensräumen sollen 15 Prozent der Landesfläche entwickelt werden.
  • In den nächsten fünf Jahren sollen alle roten Listen des Landes Niedersachsen aktualisiert werden.
  • Die Landesforsten sollen ökologischer bewirtschaftet werden, um den Wald als Lebensraum für wildlebende Tiere und wildwachsende Pflanzen zu entwickeln und zu sichern (Waldgesetz).

Gerhard Schwetje, Präsident der Landwirtschaftskammer Niedersachsen: „Mit viel Energie und Sachverstand hat sich die Landwirtschaftskammer in den konstruktiven Beratungs- und Diskussionsprozess eingebracht, damit die Gesetzesänderungen im Sinne unserer Vereinbarung möglichst schnell auf den Weg gebracht werden können. Bei dem weiteren Entscheidungsprozess ist es uns besonders wichtig, dass neben dem gestärkten Natur-, Arten- und Wasserschutz auch die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen der betroffenen Betriebe angemessen berücksichtigt bleiben.“

Albert Schulte to Brinke, Präsident des Landvolks Niedersachsen: „Es gab durchaus Konfliktpotenzial. Doch im Dialog auf Augenhöhe ist es allen Akteuren gelungen, die strittigen Fragen zu klären. Durch die jetzt geeinten Themen des Niedersächsischen Weges haben wir eine Vorlage für unsere Abgeordneten, die eine gute Basis für die Sicherung der Artenvielfalt in unserem Land ist und unseren landwirtschaftlichen Betrieben Sicherheit gibt.“

Heiner Baumgarten, Vorsitzender des BUND Niedersachsen: „Mit der Einigung auf konkrete Gesetzesvorschläge haben wir einen weiteren Etappensieg für den Arten- und Naturschutz im Land errungen. Zukünftig sollen wichtige Nist- und Brutstätten für Insekten, Vögel und andere Arten wie artenreiches Grünland und Streuobstwiesen unter gesetzlichen Schutz gestellt werden. An Gewässern dritter Ordnung werden erstmals Randstreifen ohne Einsatz von Dünger und Pestiziden eingeführt, an Flüssen werden die Schutzstreifen sogar auf 10 Meter verbreitert. Das ist ein entscheidender Schritt für den Erhalt und die Artenvielfalt unserer Gewässer, für die sich der BUND seit Jahrzehnten eingesetzt hat.“

Dr. Holger Buschmann, Vorsitzender des NABU Niedersachsen: „Es waren harte Verhandlungswochen. Wir haben in dieser Zeit auch gemerkt, dass jeder Partner für den gemeinsamen Erfolg zu Kompromissen bereit ist. Durch diese offene und konstruktive Zusammenarbeit haben wir es nun geschafft, gemeinsam mit der Landwirtschaft einen Weg zu begehen, der in Niedersachsen bislang noch nicht begangen wurde. In diesem Schritt ist nun eine Einigung über die Gesetze erzielt worden. Doch die Verordnungen, welche ein wichtiger Teil des Gesamtpaketes sind, bedürfen noch der weiteren Ausarbeitung.“

Der „Niedersächsische Weg“ als breite Allianz aus Naturschutz, Landwirtschaft und Politik hat sich verpflichtet, konkrete Maßnahmen für einen verbesserten Natur-, Arten- und Gewässerschutz umzusetzen. Die hierfür notwendigen Schritte und Maßnahmen werden in Arbeitsgruppen diskutiert und beschlossen und werden unter anderem als Gesetzestexte dem Landtag zum Beschluss vorgelegt werden. Wichtig dabei ist, einen fairen Ausgleich zwischen Naturschutz und Landwirtschaft zu finden und die Bemühungen der Landwirte fair zu bezahlen.

Der „Niedersächsische Weg“ ist eine in dieser Form bundesweit einmalige Vereinbarung zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik. Der Vertrag verpflichtet die Akteure, konkrete Maßnahmen für einen verbesserten Natur-, Arten- und Gewässerschutz umzusetzen. Unterzeichner sind Ministerpräsident Stephan Weil, Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast, Umweltminister Olaf Lies, der Präsident des Landvollkes Albert Schulte to Brinke, der Präsident der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Gerhard Schwetje, der Vorsitzende des BUND Niedersachsen Heiner Baumgarten und der Vorsitzende des NABU Niedersachsen Dr. Holger Buschmann.


Gewässerrandstreifen am Schneebach   Bildrechte: Schwöbel, Kreisjägerschaft Schaumburg
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