Artikel-Informationen
erstellt am:
12.06.2012
Pressemitteilung 49/2012
HANNOVER. Nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes ist es Aufgabe der Bundesländer, die Strom- und Gasnetze zu regulieren, die komplett in ihrem Land liegen und weniger als 100.000 angeschlossene Kunden haben. Niedersachsen hat in der Vergangenheit die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit dieser Aufgabe betraut. Diese hat unter anderem die Angemessenheit der Netzentgelte kontrolliert und die Missbrauchsaufsicht wahrgenommen.
Das Landeskabinett hat am heutigen Dienstag, 12. Juni, beschlossen, diese sogenannte Organleihe zu beenden und in einem ersten Schritt das entsprechende Verwaltungsabkommen mit der Bundesnetzagentur zum 31.12.2013 zu kündigen. "Wir haben jetzt genug Zeit, um eine eigene Verwaltungseinheit aufzubauen und zu qualifizieren, die die Regulierungs- und Aufsichtsaufgaben für diese Netzbetreiber dann übernimmt", erklärte Niedersachsens Energieminister Stefan Birkner dazu.
Betreiber solch kleiner Netze hatten sich wiederholt einen direkten Ansprechpartner in der Nähe gewünscht.
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12.06.2012