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erstellt am:
10.01.2025
Der Vorsitz der Flussgebietsgemeinschaft Elbe für den deutschen Teil des Einzugsgebietes der Elbe (FGG Elbe) liegt für jeweils drei Jahre bei einem Elbe-Land. Zum Jahreswechsel übernimmt Niedersachsen den Vorsitz der FGG Elbe turnusgemäß von Mecklenburg-Vorpommern. Niedersachsen obliegt damit der Vorsitz nun für die Jahre 2025 bis 2027.
Heute übergab der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, den symbolischen Staffelstab an Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer.
Im Archezentrum in Amt Neuhaus erklärt der neue Elbe-Minister:
„Meinem Amtskollegen Dr. Till Backhaus danke ich ganz herzlich für seinen engagierten Einsatz. Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen drei Jahren wichtige Schwerpunktthemen gesetzt, die Niedersachsen weiterführen wird. Für das Erreichen der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie naht das Zieljahr 2027. Die FGG Elbe wird ihre Anstrengungen unter dem niedersächsischen Vorsitz weiter forcieren, um bis 2027 möglichst viele Gewässer im Einzugsgebiet der Elbe und ihrer Nebenflüsse in den guten Zustand zu bringen und die erforderlichen Maßnahmen umsetzen“, so Niedersachsens Umweltminister Meyer. „Der Klimawandel wirkt sich auch auf den Wasserhaushalt im Elbeeinzugsgebiet aus. Daher wird das „Wassermengenmanagement" ein Schwerpunktthema bleiben“, erklärt Meyer. „Klimaprognosen lassen erwarten, dass sich einerseits Hochwassersituationen an der Elbe verstärken und andererseits vermehrt mit Trockenheit und Niedrigwasser zu rechnen ist. Ein zukunftsfähiges Wassermengenmanagement ist daher von besonderer Bedeutung“, so Meyer.
Auch das Thema Sedimentmanagement werde Schwerpunktthema bleiben, kündigten die Umweltminister beider Länder an. Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärt: „Nach 1990 hat sich die Schadstoffbelastung der Elbe bereits deutlich verbessert. Die verbliebene Schadstofffracht der Elbe trägt jedoch weiterhin zur stofflichen Belastung bis in die Nordsee bei. Das Sedimentmanagement soll zum Erreichen des guten chemischen und ökologischen Zustandes der Elbe beitragen. Bund und Elbe-Länder haben im April 2024 vereinbart, innerhalb eines 10-Jahres Zeitraumes die wirksamsten und kosteneffizientesten Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstofffrachten auf nationaler und internationaler Ebene zu identifizieren und weitgehend zu realisieren
„Die niedersächsische Vorsitzzeit wird arbeitsintensiv,“ erwartet Meyer. „In den kommenden drei Jahren stehen wichtige Schritte für die weitere Umsetzung von Wasserrahmenrichtline und Hochwasserrisikomanagement-Richtline an. Wir laden die interessierte Öffentlichkeit herzlich ein, sich hier im Rahmen der laufenden Anhörung einzubringen und Stellungnahmen abzugeben.“
Hintergrund:
Während der niedersächsischen Vorsitzzeit werden die Pläne für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für den 4. Bewirtschaftungszeitraum von 2027 bis 2033 überarbeitet. Dies umfasst die Aktualisierung des nationalen und internationalen Bewirtschaftungsplans sowie des Maßnahmenprogramms. Zudem steht die Aktualisierung des Hochwasserrisikomanagement-Plans (HWRMP) für den 3. Zyklus von 2027 bis 2033 an.
Zur Vorbereitung der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans für den vierten Bewirtschaftungszeitraum hat die FGG Elbe einen Zeitplan und ein Arbeitsprogramm entworfen und die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung fortgeschrieben, die vom 22.12.2024 bis zum 22.06.2025 Gegenstand einer Anhörung sind. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise einzubringen. Die Information, Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein verbindlicher Bestandteil der WRRL. Die Unterlagen des laufenden Anhörungsverfahren sind online verfügbar unter: https://www.fgg-elbe.de/eg-wrrl/anhoerung-2024-2027.html
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erstellt am:
10.01.2025