Allgemeinverfügung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig
(DOCX)
Niedersachsen stärkt den Gesundheitsschutz – Radonvorsorgegebiete im Harz ausgewiesen
- Gemeinden Braunlauge, Clausthal-Zellerfeld und Goslar-Stadt betroffen -
PI 154/2020
Im niedersächsischen Teil des Harzes wurden die Gemeinden Braunlage, Clausthal-Zellerfeld und Goslar-Stadt als Vorsorgegebiete für das gesundheitsschädigende Edelgas Radon ausgewiesen. In diesen Gebieten ist anzunehmen, dass der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft überschritten wird. „Radon ist als geruchsloses Gas schwer zu erkennen – und damit eine besondere Herausforderung“, so Umwelt- und Bauminister Olaf Lies. „Umso mehr ist deshalb zu begrüßen, dass in gefährdeten Gebieten die nötigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ergriffen werden.“
In den ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten müssen Arbeitgeber in Innenräumen regelmäßige Konzentrationsmessungen vornehmen und bei der zuständigen Behörde vorlegen.
Das geruchs- und geschmackneutrale Radon kommt als Edelgas natürlicherweise im Boden vor und gelangt durch undichte Stellen in Gebäuden nach innen. In hohen Konzentrationen kann es die Lunge schädigen und ist hinter Rauchen der zweitstärkste Auslöser für Lungenkrebs. Neben regelmäßigem Lüften senken bauliche Maßnahmen zur Gebäudeabdichtung das Risiko.
Für Fragen und Beratung zum Themenbereich Radon betreibt Niedersachsen eine Radonberatungsstelle beim NLWKN (www.nlwkn.niedersachsen.de/radon/radon-in-niedersachsen-172734.html). Diese dient als Anlaufstelle für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Zusätzlich können Informationen über die Internetseite des BfS (www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/radon) abgerufen werden.
Auf Grundlage von Messwerte aus den Ländern hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eine Prognosekarte für die Verteilung des Radonpotentials erstellt, die Gebiete identifizieren soll, in denen ein erhöhter Anteil an Überschreitungen des Referenzwertes in Innenräumen zu erwarten ist (www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/karten/boden.html).
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz eine Empfehlung zur Ausweisung von Radonvorsorgegebieten erstellt. In Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) wurden hierfür die vorhandene Geologie, die vorliegenden Messwerte zur Radonkonzentration im Boden, die Permeabilität des Bodens, Innenraummessungen und die Potentialkarte des BfS verwendet und bewertet. Der Bericht des NLWKN zur Ausweisung von Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 Strahlenschutzgesetz ist unter folgendem Link einsehbar: www.nlwkn.niedersachsen.de/radon.