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erstellt am:
12.08.2015
Pressemitteilung Nr. 154/2015
Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel zeigte sich heute (Mittwoch) erleichtert über die Aussage von Bundesumweltministerin Hendricks, im Nationalen Entsorgungsprogramm noch Änderungen vorgenommen zu haben, um eine Erweiterung von Konrad zu vermeiden. Nicht zuletzt sei das auch der beeindruckenden gemeinsamen Initiative von besorgten Bürgerinnen und Bürgern aus der betroffenen Region und von Betriebsräten führender Industrieunternehmen zu verdanken, die sich mit besonderem Engagement in die Debatte eingebracht hätten. „Allerdings ist die Kuh damit noch lange nicht vom Eis“, so Wenzel. Die weitere Entwicklung hänge insbesondere an den von der Atommüllkommission zu entwickelnden Kriterien und Sicherheitsanforderungen. „Wir müssen gemeinsam hellwach bleiben und dem Bund und den anderen Ländern genau auf die Finger schauen. Niedersachsen habe mit dem havarierten Atommüllstandort Asse, und dem planfestgestellten Standort Konrad schon eine große nationale Verantwortung übernommen“.
Im ersten Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms hatte das Bundesumwelt-ministerium als Option eine Erweiterung von Schacht Konrad für weitere 300.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiven Müllvorgesehen, die bislang nicht bilanziert wurden. Niedersachsen hatte sich im Vorfeld vehement dagegen ausgesprochen, eine Verdopplung der Lagermenge für Schacht Konrad in Betracht zu ziehen. “ „Selbst für bislang geplante Mengen seien viele Fragen offen“, hatte Wenzel zu Bedenken gegeben. Der Umweltminister hatte sich daher bereits 2013 mit einem umfassenden Fragenkatalog zum Stand von Wissenschaft und Technik an das Bundesamt für Strahlenschutz als Betreiber des Endlagers Konrad gewandt. Von dort wurde signalisiert, dass die Errichtung nur unter Berücksichtigung der neuesten technischen und wissenschaftlichen Möglichkeiten erfolgen solle.
Hintergrund:
Das Bundesumweltministerium hat heute das Konzept der Bundesregierung für die nationale Entsorgung aller radioaktiven Abfälle vorgestellt. Das so genannte Nationale Entsorgungsprogramm muss bis zum 23. August 2015 der EU-Kommission vorgelegt werden, so fordert es eine europäische Richtlinie von allen Mitgliedstaaten. Das Nationale Entsorgungsprogramm gilt als vorläufig, da die Atommüllkommission in Berlin ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen hat. Alle drei Jahre ist der Bericht fortzuschreiben, um Fortschritte oder Änderungen der Kommission mitzuteilen.
Das Nationale Entsorgungsprogramm sieht zwei Endlagerstandorte in Deutschland vor. Zum einen wird Schacht Konrad aktuell zu einem Lager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll ausgebaut. Mit den Bedingungen für einen Lagerstandort für insbesondere hochradioaktiven Atommüll befasst sich zurzeit die Atommüllkommission, der auch Umweltminister Wenzel angehört.
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erstellt am:
12.08.2015