Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Nach massiver Häufung von Nutztierrissen: Land gibt drei problematische Wölfe zum Abschuss frei

- Umweltminister Lies: „Lassen Weidetierhalter nicht im Stich“ -


PI 33/2020

Nach wiederholten Nutztierrissen in der Region Uelzen hat das Land gemeinsam mit dem dortigen Landkreis eine Ausnahmegenehmigung vom strengen Schutz des Wolfes gemäß Bundesnaturschutzgesetz geprüft. Die Fachleute aus dem Umweltministerium haben den Sachverhalt unter Berücksichtigung auch der überregionalen Populationsentwicklung eingehend bewertet und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Ausnahme für je einen Wolf des Rudels Eschede sowie Ebstorf erforderlich ist.

Umweltminister Olaf Lies: „Die extensive Weidetierhaltung ist in Niedersachen ein nicht wegzudenkender Teil unserer Kulturlandschaft. Schafe pflegen für uns Naturschutzflächen und Deiche und das soll auch so bleiben. Die Schäfer haben in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, ihre Herden vor Wolfsangriffen zu schützen. Das Land unterstützt sie dabei nach Kräften. Wo aber Wölfe selbst diese Schutzmaßnahmen überwinden, dürfen wir die Weidetierhalter nicht im Stich lassen. Auch Wölfe sollen in Niedersachsen leben, doch dafür darf die Akzeptanz in der Gesellschaft nicht kippen.“

Hintergrund der Maßnahme ist, dass beide Rudel mehrfach an Rissen von ausreichend geschützten Nutztieren beteiligt waren. Die Territorien der beiden Rudel grenzen aneinander, überschneiden sich jedoch nicht. Der aktuellste Fall ereignete sich unmittelbar nach Erteilung der Genehmigung: Am Samstag, den 4. April, sind erneut fünf Schafe einem mutmaßlichen Wolfsangriff zum Opfer gefallen. Um Wölfe vom potentiellen Entnahmeort nicht durch Aktivitäten und fremde Gerüche zu verscheuchen, wurden für eine begrenzte Zeit zunächst Kadaver am Rissort liegen gelassen.

Konkret konnten für das Rudel Ebstorf der Rüde GW1027m und für das Rudel Eschede die Fähe GW242f nachgewiesen werden. Daraufhin haben sich Land und Landkreis verständigt, dass der Landkreis als zuständige Behörde vom Land angewiesen wird, die Ausnahmegenehmigung zu erteilen, da überwiegend ein Landkreis betroffen ist.

Die Genehmigung gilt bis zum 30. Juni 2020, wobei im Fall der Fähe aus dem Escheder Rudel der Vollzug vom 15. April 2020 bis 15. Mai 2020 aus Tierschutzgründen ausgesetzt wird, damit die Versorgung eventuell in diesem Frühjahr geborener Welpen sichergestellt ist. Für den Rüden des Ebstorfer Rudels gilt diese Pause nicht.

Derzeit existiert in Niedersachsen eine weitere gültige Ausnahmegenehmigung für einen Wolf. Sie bezieht sich auf die Fähe GW965f im Territorium Herzlake (Bereich Löningen) und gilt zunächst bis zum 15. April 2020. Auch hier sind für die Abschussgenehmigung mehrfache Nutztierrisse bei Überwindung ausreichenden Herdenschutzes ursächlich. Ob diese Genehmigung erneuert wird, wird rechtzeitig neu bewertet.

In beiden Fällen unterstützen Jagdausübungsberechtigte die Durchführung der Maßnahme.

In Niedersachsen gibt es derzeit 26 bestätigte Wolfsrudel, fünf Wolfspaare und einen residenten Einzelwolf. Insgesamt dürften sich in Niedersachsen deutlich über 200 Wölfe aufhalten. Ihre Zahl steigt jährlich um circa 30 Prozent. Diese Entwicklung der Wolfszahlen lässt es zu, dass besonders problematische Individuen der Natur entnommen werden, ohne dass die Entwicklung hin zum günstigen Erhaltungszustand in Deutschland beeinträchtigt wird.


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln