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erstellt am:
12.01.2024
PI 006/2024
Für eine umfassende Energiewende gilt es, auch die Wärmeversorgung zunehmend von fossile auf erneuerbare Energieträger umzustellen. Der rechtliche Rahmen für die Wärmewende in Bund und Land ist jetzt geschaffen. Zum einen durch das Gebäudeenergiegesetz des Bundes mit der von Niedersachsen eingeforderten gesetzlichen Verpflichtung zur Erstellung kommunaler Wärmepläne. Zum anderen durch das niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG). Zur Umsetzung der Wärmeplanung erhalten zahlreiche niedersächsische Städte und Gemeinden vom Land finanzielle und organisatorische Unterstützung. Energieminister Christian Meyer: „Das Geld für die Wärmewende ist vorhanden. Seit Beginn dieses Jahres finanziert das Land mit insgesamt 11,7 Millionen Euro pro Jahr das Erstellen von Klimaschutzkonzepten und die Wärmeplanung in den Kommunen.“
Danach sind durch das NKlimaG alle Mittel- oder Oberzentren in Niedersachsen verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen. Ziel einer Wärmeplanung ist es, vor Ort die beste und effizienteste Lösung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu ermitteln. „In unseren 95 Mittel- und Oberzentren leben mit ca. 4,3 Mio. Menschen mehr als die Hälfte aller Niedersächsinnen und Niedersachsen. Sie bekommen nun Planungssicherheit für ihre künftige Wärmeversorgung. Das Land Niedersachsen stellt für die Erstaufstellung der kommunalen Wärmepläne jährlich 2,63 Mio. Euro zur Verfügung“, so Klimaschutzminister Meyer.
Neben der finanziellen Unterstützung bei der Kommunalen Wärmeplanung erhalten Kommunen zudem vereinfachten und kostenfreien Zugang zu den Daten der örtlichen Energieversorger für eine fachgerechte Planung der Wärmenetze. Ab 2024 unterstützt das Land erstmalig alle Landkreise und kreisfreien Städte, damit sie Klimaschutzkonzepte erstellen und ab 2026 umsetzen können. Jede verpflichtete Kommune erhält für diese Aufgaben Mittel für insgesamt 1,5 Personalstellen bis 2026 bzw. zwei Personalstellen ab 2026, für die das Land in diesem und im nächsten Jahr jeweils 7,48 Mio. Euro und ab 2026 dann 9,5 Mio. Euro zur Verfügung stellt.
Die Landkreise haben zudem den gesetzlichen Auftrag, ihre jeweiligen kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Klimaschutzfragen und Fördermitteln zu beraten. Dafür bekommen sie dauerhaft Mittel für eine halbe Personalstelle vom Land (insgesamt 1,59 Mio. Euro jährlich).
Klimaschutzminister Christian Meyer: „Für eine klimafreundliche Energieversorgung muss es gelingen, auch den Wärmesektor zügig umzustellen. Wir sind hier auf einem guten Weg durch Nutzung von Nah- und Fernwärme, Wärmepumpen oder Geothermie. Die Rahmenbedingungen sind nun klar. Fossile Energien werden Schritt für Schritt durch klimaneutrale Heizungen ersetzt. Die Wärmeplanung macht klar, wo welches System räumlich nutzbar ist, wo etwa Abwärme einer Industrieanlage genutzt werden kann oder die Wärme einer Biogasanlage. Und wo machen Quartierskonzepte mit Wärmepumpen Sinn. Statt weiterer theoretischer Debatten geht es jetzt darum, Planungs- und Investitionssicherheit für die Zukunft der Wärmeversorgung in den Kommunen zu schaffen. Manche niedersächsischen Kommunen sind bei ihrer Wärmeplanung schon sehr weit. Die Landeshauptstadt Hannover hat diese Woche seine kommunale Wärmeplanung beim Umweltministerium eingereicht. „Das zeigt Niedersachsen und insbesondere Hannover, aber auch viele weitere Kommunen sind bei der klimaschonenden Wärmeplanung vorn. Damit können viele Menschen schneller zu sauberer, erneuerbarer und kostengünstiger Wärme kommen und wir insgesamt die Klimaziele erreichen“, freute sich Meyer.
Umfassende Hilfsangebote gibt es auch durch die Klima- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN). Die KEAN unterstützt die Kommunen im Auftrag des Umweltministeriums bei der Wärmeplanung mit einem breiten Angebot. Dieses umfasst regelmäßige digitale Fragestunden, die in 2023 von mehr als 200 Teilnehmenden genutzt wurden, begleitende Informationen auf der Website, Fachveranstaltungen sowohl vor Ort als auch digital, Vernetzungsangebote von Akteuren sowie einen Leitfaden zur Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung.
Im Auftrag des Ministeriums hat die KEAN in 2023 eine digitale Wärmebedarfskarte für ganz Niedersachsen erstellen lassen. In dem Geodatensatz sind u. a. eine gebäudescharfe Auflösung des Wärmebedarfs und potenzielle Versorgungsgebiete enthalten. Sie bekommen damit eine erste Einschätzung des Status-Quo und eine räumlich aufgelöste Grundlage für die Wärmeplanung. Bislang wurden die Wärmebedarfskarten schon von mehr als 260 Kommunen angefordert. In Kürze erfolgt zudem die Fertigstellung eines Muster-Leistungsverzeichnisses als Hilfestellung zur Ausschreibung und Vergabe der Kommunalen Wärmeplanung an Dienstleistungsunternehmen.
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erstellt am:
12.01.2024