Artikel-Informationen
erstellt am:
25.03.2024
PI 031/2024
Wie angekündigt setzt Niedersachsen das von der Umweltministerkonferenz beschlossene Schnellabschussverfahren für Wölfe als erstes Bundesland jetzt konkret um. „Um die Akzeptanz für den Wolf zu erhalten, müssen wir im Einzelfall, wo Wölfe wiederholt Probleme machen, zum Schutz der Weidetiere handeln und zwar schnell. Daher wenden wir jetzt erstmals das neue Schnellabschussverfahren an“, so Umweltminister Christian Meyer.
Am vergangenen Wochenende ist es in der Region Hannover zu einem Nutztierriss gekommen, bei dem ein Rind getötet wurde. Dabei handelt es sich mit hinreichender Sicherheit um einen Wolf als Verursacher. Aufgrund wiederholter Nutztierrisse in dem betreffenden Gebiet ist erstmalig in Niedersachsen geplant, eine Ausnahmegenehmigung für die Wolfsentnahme nach dem sogenannten Schnellabschussverfahren zu erlassen. Die Ausnahmegenehmigung soll ab Dienstagabend gelten. Für eine Dauer von 21 Tagen und im Abstand von 1000 Metern um das aktuelle Rissgeschehen herum kann somit ein Wolf, der zum Rissort zurückkehrt, rechtsicher entnommen werden.
Das getötete Rind war Teil einer Herde mit rund 30 erwachsenen Heckrindern und einem Jungbullen. Damit war ein ausreichender Schutz durch die Herde nach der Richtlinie Wolf gegeben. Seit September 2023 kam es in dem betreffenden Gebiet mehrfach zu Rissen an Rindern, welche einem Wolfsterritorium zugeordnet werden können. Der aktuelle Riss wäre somit der fünfte Riss innerhalb von neun Monaten, womit aus Sicht des Landes die Kriterien für einen Schnellabschuss erfüllt sind. Der NLWKN bereitet daher aktuell die Ausnahmegenehmigung für einen Schnellabschuss vor. Der genaue Ort und die mit der Entnahme beauftragten Personen werden aus Gründen des Schutzes dieser Personen nicht veröffentlicht.
Die Umweltministerkonferenz hatte Anfang Dezember einstimmig ein Schnellabschussverfahren auf den Weg gebracht. Danach wird in Gebieten mit überdurchschnittlich häufigen Wolfangriffen auf gut geschützte Nutztiere ein Abschuss für 21 Tage im Abstand von 1000 Metern um die konkrete Weide ohne Abwarten einer DNA-Probe erlaubt. Sowohl die EU-Kommission als auch der Bund hatten die Rechtmäßigkeit des neuen Verfahrens bestätigt, da laut Studien eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, an der betroffenen Weide die den Schaden verursachenden konkreten Wölfe zu entnehmen.Artikel-Informationen
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25.03.2024