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Meldepflichtiges Ereignis: Funktionsstörung einer Abwasserarmatur in der Brennelementfertigungsanlage Lingen

PI 062/2024

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde wurde von der Betreiberin der Brennelementfertigungsanlage Lingen (BFL), der Advanced Nuclear Fuels GmbH, fristgerecht über ein meldepflichtiges Ereignis gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) informiert.

Bei dem Betrieb der Brennelementfertigungsanlage Lingen fallen Abwässer an, die in zwei auf dem Betriebsgelände befindlichen Verweilbecken gesammelt werden.

Die Betriebsabwässer sind durch die Produktionsprozesse nicht mit radioaktiven Stoffen belastet und werden nach einer Beprobung und Analyse an das Abwassernetz abgegeben.

Durch einen am 7. Juni 2024 erkannten Defekt an einem Absperrschieber kam es zum nicht vollständigen Schließen des Ablaufs und nachfolgend zu einer kontinuierlichen Abgabe geringer Abwassermengen aus einem Becken. Der Defekt wurde unmittelbar nach Erkennung behoben. Weitere Beprobungen haben keine Hinweise auf radioaktive Kontamination der Abwässer gegeben. Aus den Betriebserfahrungen sind keine Überschreitungen der Einleitwerte der Betriebsabwässer bekannt.

Das Ereignis ist gemäß atomrechtlicher Meldeverordnung (AtSMV) der Kategorie N (normal) und gemäß der internationalen Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) der Stufe 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen.

Die aufsichtlichen Untersuchungen des Ereignisses erfolgen unter Zuziehung von Sachverständigen der TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG. Gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen werden nach der Bewertung der Untersuchungsergebnisse festgelegt.


Artikel-Informationen

erstellt am:
19.06.2024

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