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Meldepflichtiges Vorkommnis im Kernkraftwerk Grohnde

PI 096/2020

Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung im Kernkraftwerk Grohnde wurde festgestellt, dass aufgrund eines unvorhergesehenen Druckanstiegs in einer Prüfleitung des Nachkühlsystems zwei Sicherheitsventile angesprochen haben. Das dabei austretende Wasser wurde in dafür vorgesehenen Leitungen in ein Sammelbecken abgeführt, es wurde keine Radioaktivität freigesetzt.

Grund für den Druckanstieg in der Leitung war die Beschädigung einer Membran an einer Absperrarmatur. Die Armatur wurde getauscht und der anschließende Probelauf erfolgreich durchgeführt. Die sicherheitstechnische Funktion des betroffenen Teilsystems stand jedoch voll umfänglich zur Verfügung.

Das Ansprechen von Sicherheitsventilen im Sicherheitssystem oder sonstigen sicherheitstechnisch wichtigen Systemen ist grundsätzlich meldepflichtig. Es wurde gemäß atomrechtlicher Meldeverordnung fristgerecht als Ereignis der Kategorie N (Normal, Kriterium N 2.1.4) gemeldet. Nach der internationalen Skala ist es in INES 0 eingestuft.



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