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Meldepflichtiges Ereignis in der Rückbauanlage Emsland: defekte Leitung in Notstromaggregat

PI 065/2024

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin der Rückbauanlage Emsland (RAE) - vormals Atomkraftwerk Emsland (AKW) - fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach den Kriterien N 2.2.1 (INES 0) informiert. Hiernach ist ein Schaden, insbesondere Riss oder eine Verformung, in einer Einrichtung des Sicherheitssystems, meldepflichtig.

Zum Abschluss einer Wartung an einem Notstromdieselmotor wurde ein Probelauf durchgeführt. Aufgrund auffälliger Geräuschentwicklung im Bereich einer Anlassleitung wurde der Startvorgang abgebrochen. Nach der Demontage der Anlassleitung war ein Riss in der Nähe der Verschraubung erkennbar. Die defekte Leitung wurde ausgetauscht. An den restlichen Leitungen wurden Oberflächenrissprüfungen befundfrei durchgeführt. Der Probelauf des Notstromdieselmotors konnte im Anschluss ohne Mängel durchgeführt werden.

Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage.


Artikel-Informationen

erstellt am:
25.06.2024

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