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Meldepflichtiges Ereignis im stillgelegten Atomkraftwerk Emsland

PI 048/2024


Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Emsland (KKE) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach Kriterium N 1.3.1 (INES 0) informiert. Hiernach können Kontaminationen im Kontrollbereich meldepflichtig sein.

Im Rahmen von Inspektionsarbeiten gelangte aufgrund fehlerhaft remontierter Rückschlagventile aus einer Abwasserleitung eine geringe Menge radioaktiven Abwassers in einen Raum im Kontrollbereich. Dieser wurde umgehend gereinigt und die Ventile ordnungsgemäß montiert.

Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf das Personal, die Umgebung und den bestimmungsgemäßen Nachbetrieb der abgeschalteten Anlage.


Artikel-Informationen

erstellt am:
15.05.2024

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