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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grohnde

PI 129/2021

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Grohnde (KWG) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach Kriterium N (normal) 2.1.1 (INES 0) informiert.

Im Rahmen einer betrieblichen Schalthandlung ließ sich eine von insgesamt vier Zwischenkühlpumpen nicht einschalten. Bei der Fehlersuche wurde festgestellt, dass der zugehörige Leistungsschalter defekt war. Zwischenkühlpumpen sind Bestandteil des Nachwärmeabfuhrsystems, zwei von vier Pumpen reichen dabei für die sichere Störfallbeherrschung aus. Insofern hatte das Ereignis keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage und war ohne sicherheitstechnische Bedeutung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.10.2021

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