Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grohnde
Pressemitteilung Nr. 92/2018
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Grohnde (KWG), der PreussenElektra, fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) informiert. Im Rahmen einer Umschaltung wurde eine schwergängige Rückschlagklappe innerhalb einer von vier Redundanzen des gesicherten Nebenkühlsystems festgestellt. Das System ist aktivitätsfrei. Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage gab es nicht. Nach der Meldeverordnung ist eine Abweichung vom spezifizierten Zustand im Sicherheitssystem meldepflichtig. Das Ereignis wird gemäß der internationalen Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) in die Stufe 0 (keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage und war ohne sicherheitstechnische Bedeutung.