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Meldepflichtiges Ereignis im Atomkraftwerk Lingen

PI 75/2024

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin der Rückbauanlage Lingen - vormals Atomkraftwerk Lingen (KWL) - fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach den Kriterien N 2.1.2 (INES 0) informiert. Hiernach ist ein Ausfall, Schaden oder Befund mit Hinweis auf einen systematischen Fehler an einer sicherheitstechnisch wichtigen Einrichtung meldepflichtig.

Während einer Funktionsprüfung am Abwasseraufbereitungssystem des KWL kam es in einem Behälter des Systems zu einem nicht beabsichtigten Füllstandsrückgang. Die weitere Untersuchung dieses Vorgangs hat den bisherigen Erkenntnisstand ergeben, dass, infolge eines Fehlers in der Anlagendokumentation, während der Funktionsprüfung eine Abgabearmatur zur Ems kurzzeitig unbeabsichtigt geöffnet war. Die daraus resultierende Ableitung in die Ems kann ein Volumen von bis zu 300 Litern Trinkwasser umfassen. Dieses Trinkwasser befand sich in der betrieblich gefüllten Abgabeleitung und stammt aus einem früheren Spülvorgang.

Eine aus dem von dem Füllstandsrückgang betroffenen Behälter vorsorglich genommene Wasserprobe ist radiologisch und chemisch ohne Befund.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.07.2024

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