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Meldepflichtiges Ereignis im Atomkraftwerk Emsland (KKE)

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Atomkraftwerks Emsland (KKE) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach Kriterium N 2.1.2(INES 0) informiert. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den Betrieb der Anlage. Es ist keine Radioaktivität ausgetreten. Eine Gefährdung bestand nicht.

Im Rahmen einer Routinekontrolle wurden am 4. Januar 2018 an Entwässerungsventilen des nuklearen Abwassersystems beschädigte Membranen vorgefunden. Diese wurden umgehend ausgetauscht. Die Dichtheit des Systems war nicht beeinträchtigt, da es sich um eine innenliegende Membran handelte. Andere vergleichbare Armaturen wurden ohne Befund überprüft. Ein vom Ministerium hinzugezogener unabhängiger Sachverständiger war vor Ort.

Das Ereignis war ohne sicherheitstechnische Bedeutung, ist aber mit Hinweis auf einen systematischen Fehler an einem sonstigen sicherheitstechnisch wichtigen System meldepflichtig.


Artikel-Informationen

erstellt am:
10.01.2018

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