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Meldepflichtiges Ereignis im Atomkraftwerk Emsland

PI 76/2024

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin der Rückbauanlage Emsland (RAE) – vormals Atomkraftwerk Emsland (KKE) - fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach den Kriterien N 2.4.1 (INES 0) informiert. Hiernach ist ein sicherheitstechnisch bedeutsamer Schaden an einem Hebezeug meldepflichtig.

Beim Anschlagen eines Hebezeugs an den Kran im Reaktorgebäude kam es durch einen Bedienfehler zu einer fehlerhaften Verriegelung des Hebezeugs am Kranhaken. Beim Anheben der Last führte dies zu einer Schrägstellung und zur Krafteinleitung in dafür nicht vorgesehene Bauteile des Hebezeugs. Dies wurde unmittelbar bemerkt, die Last abgesenkt und das Hebezeug zurück in die Abstellposition transportiert. Das Hebezeug wurde beschädigt. Die Ursachenermittlung wurde eingeleitet.

Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Nachbetrieb der Anlage.


Artikel-Informationen

erstellt am:
22.07.2024

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