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Meldepflichtiges Ereignis der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH in Braunschweig

PI 117/2024

Bei der Auswertung der Messungen zur Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft stellte das Braunschweiger Strahlen- und Medizintechnikunternehmen Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH fest, dass für den Monat September 2024 die maximal zulässige Ableitung pro Monat für das Radionuklid C-14 über den Kamin 4 überschritten wurde.

Eine Überschreitung von maximal zulässigen Aktivitätsabgaben ist grundsätzlich meldepflichtig. Sie wurde dem Ministerium als Aufsichtsbehörde gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung fristgerecht als Ereignis der Kategorie E (Eilbedürftig) gemeldet.

Fachleute des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) haben vorsorglich zur Beweissicherung Boden- und Bewuchsproben in der Umgebung der Betriebsstätte genommen.

Die maximal zulässige Ableitung für das Kalenderjahr 2024 wird voraussichtlich unterschritten und damit der Grenzwert von 0,3 Millisievert effektiver Dosis im Kalenderjahr für Einzelpersonen der Bevölkerung eingehalten.

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat veranlasst, dass die Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH die Produktionsprozesse in allen Arbeitsbereichen, deren Abluft über Kamin 4 geführt wird, untersucht und daraus gegebenenfalls resultierende Optimierungsmaßnahmen bezüglich der Ableitungen radioaktiver Stoffe darlegt.



Artikel-Informationen

erstellt am:
25.11.2024

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