Allgemeinverfügung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig
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Meldepflichtiges Ereignis bei Braunschweiger Unternehmen
PI 155/2020
Bei der Auswertung der Messungen zur Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft hat das Braunschweiger Strahlen- und Medizintechnikunternehmen Eckert & Ziegler Nuclitec am 17.12.2020 festgestellt, dass für den Monat Dezember die monatlich maximal zulässige Ableitung für das Radionuklid C-14 über den Kamin 4 überschritten wird. Die maximal zulässige Ableitung für das Kalenderjahr 2020 wird aber voraussichtlich weiterhin deutlich unterschritten und damit der Grenzwert von 0,3 Millisievert effektiver Dosis für Einzelpersonen der Bevölkerung sicher eingehalten. Eine Gefährdung der Bevölkerung und der Umwelt besteht daher nicht.
Die vermutliche Ursache ist die Ableitung radioaktiver Stoffe mit Wasser in der
50. Kalenderwoche, bei der der Tankinhalt entsprechend einer Auflage der Genehmigung durch eine Umwälzpumpe homogenisiert wurde. Durch die ständige Bewegung des Abwassers kann es zu erhöhten Emissionen des Radionuklids C-14 aus dem Wasser oder dem aufgewühlten Schlamm aus dem Tank gekommen sein. Eckert & Ziegler Nuclitec hat noch während der laufenden Probenentnahme für die 51. Kalenderwoche eine zusätzliche Kontrollmessung durchgeführt, die keine auffällig hohen Werte zeigte. Fachleute des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) haben zur Beweissicherung Bodenproben in der Umgebung der Betriebsstätte genommen.
Eine Überschreitung von maximal zulässigen Aktivitätsabgaben ist grundsätzlich meldepflichtig. Sie wurde dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie Bauen und Klimaschutz als Aufsichtsbehörde gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung fristgerecht als Ereignis der Kategorie E (Eilbedürftig) gemeldet.