Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Emsland
PI 029/2021
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Emsland (KKE) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach Kriterium N 2.1.1 (INES 0) informiert. Hiernach sind eine Funktionsstörung, Schaden oder Ausfall in einem Sicherheitssystem einschließlich zugehöriger Hilfs- und Nebensysteme mit der Folge, dass mindestens eine Sicherheitsteileinrichtung nicht zur Verfügung steht, meldepflichtig.
An einem Regelventil in einem System, das in einem Notfall der Dampferzeugerbespeisung dient, kam es während einer Prüfung zu einer Reglerstörung. Das System ist vierfach redundant zu jeweils 100 Prozent ausgelegt. Durch die verursachte Reglerstörung stand ein Teilsystem für rund vier Stunden nur eingeschränkt zur Verfügung.
Die betroffene elektronische Baugruppe wurde gegen eine Reservebaugruppe getauscht und die Funktionsfähigkeit durch eine anschließende Prüfung nachgewiesen. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage.