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Meldepflichtiges Ereignis AKW Grohnde – Anlage vom Netz – Klärung der Ursachen veranlasst

Pressemitteilung Nr. 161/2016


Das Niedersächsische Umweltministerium als Atomaufsicht ist von der Betreiberin des AKW Grohnde (KWG) am Samstagabend über die Feststellung einer Leckage informiert worden. Zur Identifizierung des Leckageortes wurde die Anlage am Samstag vorsorglich vom Netz genommen. Ein Sachverständiger hat im Auftrag des Umweltministeriums am Sonntag vor Ort eine Begehung begleitet, dabei wurde die Kleinstleckage an der Schweißnaht einer Kleinleitung im Bereich der Hauptkühlmittelleitung lokalisiert.

Vom Kernreaktor-Fernüberwachungssystem (KFÜ) des Landes wurde bestätigt, dass mit der Leckage keine Abgabe radioaktiver Stoffe an die Umwelt verbunden war. Das Vorkommnis ist meldepflichtig nach dem Kriterium N 2.2.1 (INES 0) – unterste Meldestufe.

Ein Mitarbeiter des Ministeriums war heute in der Anlage. Derzeit prüft die Betreiberin die möglichen Maßnahmen zur Reparatur. Die Anlage kann erst nach erfolgter Reparatur und Ursachenklärung und Durchführung aller erforderlichen Übertragbarkeitsprüfungen wieder den Betrieb aufnehmen. Zur Zeit ist noch unklar, wie lange die Anlage vom Netz bleiben wird.

Das Umweltministerium wird weiter informieren.


Artikel-Informationen

erstellt am:
01.08.2016

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