Information über in Braunschweig und Gifhorn sichergestellte radioaktive Stoffe – Untersuchungsergebnisse des NLWKN
Nach Hinweisen auf eine Bedrohung eines Arbeitnehmers gegenüber seines Vorgesetzten am Dienstag, den 26. Oktober 2021, ist die Polizei in Braunschweig im Zuge ihrer Ermittlungen neben Waffen auf waffenähnliche Gegenstände und verschiedene Gefahrstoffe gestoßen. Bei einzelnen Funden handelt es sich um radioaktive Stoffe und potentiell kontaminierte Gegenstände.
Die Polizei Braunschweig hat im Rahmen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr Fachleute der sachverständigen Stelle Strahlenschutz des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zur Beratung und Unterstützung hinzugezogen. Die radioaktiven Stoffe und die potentiell kontaminierten Gegenstände wurden sichergestellt und zur weiteren Untersuchung in das Strahlenschutzlabor des NLWKN in Hildesheim gebracht.
Erste Ergebnisse des NLWKN liegen vor. Es handelt sich bei den Fundstücken um zwei Fläschchen des Radionuklids Nickel-63, um eine umschlossene Strahlenquelle sowie kontaminierte Laborgeräte.
Kontaminierte Gegenstände
Am Mittwoch, 27.10.2021, wurden potentiell kontaminierte Gegenstände vom NLWKN geborgen und zur Untersuchung in das Strahlenschutzlabor des NLWKN nach Hildesheim überstellt. Dabei handelt es sich um zwei Eppendorf-Pipetten und eine Zange. Von diesen potentiell kontaminierten Gegenständen geht keine Gefahr aus.
Umschlossene Strahlenquelle:
Am Donnerstag, 28. Oktober 2021, wurde ein Abschirmgefäß mit einer umschlossenen Strahlenquelle vom NLWKN geborgen und zur Untersuchung in das Strahlenschutzlabor des NLWKN nach Hildesheim überstellt.
Umschlossene radioaktive Stoffe müssen nach Strahlenschutzgesetz ständig von einer allseitig dichten, festen, nicht zerstörungsfrei zu öffnenden, inaktiven Hülle umschlossen oder in festen, inaktiven Stoffen so eingebettet sein, dass bei üblicher betriebsmäßiger Beanspruchung ein Austritt radioaktiver Stoffe mit Sicherheit verhindert wird. Eine Beschädigung war bei Auffinden nicht ersichtlich.
In Abstimmung mit dem Justizministerium und der zuständigen Staatsanwaltschaft können vor dem Hintergrund der noch laufenden, strafrechtlichen Ermittlungen noch keine weiteren Details benannt werden.
Nickel-63:
Am Freitag, 29. Oktober 2021, wurde ein vergrabener Behälter gefunden. Dieser enthielt zwei Fläschchen mit dem Radionuklid Nickel-63. Der Behälter wurde von Fachleuten des NLWKN geborgen und zur Untersuchung in das Strahlenschutzlabor des NLWKN nach Hildesheim überstellt. Durch Beschriftungen konnten sie bei der weiteren Untersuchung eindeutig einem gemeldeten Verlust der Firma QSA Global GmbH, einer Vorgängerfirma der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH in Braunschweig, aus dem Jahr 2006 zugeordnet werden.
Zusätzlich wurden am Fundort ca. 10 Liter potentiell kontaminierte Erde abgetragen.
Die zwei gefundenen Fläschchen mit je ca. 14 Milliliter Nickel-63-Lösung in Salzsäure wurden von der Firma QSA Global GmbH am 15. Sept. 2006 dem zuständigen staatlichen Gewerbeaufsichtsamt in Braunschweig als Verlust gemeldet.
Da die Nickel-63-Lösung unauffindbar blieb, wurde die Staatsanwaltschaft Braunschweig eingeschaltet. Zudem ermittelte das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig mit Unterstützung des NLWKN. Die QSA Global GmbH hat außerdem den Niedersächsischen Verfassungsschutz über den Verlust informiert. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Braunschweig wurde am 19.01.2007 ergebnislos eingestellt.
Das Radionuklid Nickel-63 ist ein niederenergetischer Beta-Strahler mit einer Halbwertszeit von 100 Jahren. Die Reichweite der Strahlung in Luft beträgt wenige Zentimeter. Die gefundene Nickel-63-Lösung dient zur Beschichtung von Metallfolien. Diese Folien werden in Elektroneneinfangdetektoren verwendet, die in der Umwelt- oder Spurenanalytik (z. B. in Gas-Chromatographen) eingesetzt werden.