Haushaltsplan 2025 ist der Startschuss für Klimacheck im Landeshaushalt
PI 081/2024
Der Landeshaushalt 2025 ist der Startschuss, um einen Klimacheck für den Landeshaushalt einzuführen und auch die niedersächsische Haushalts- und Finanzpolitik noch stärker auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz auszurichten. Niedersachsen hat sich mit dem neuen Klimagesetz nicht nur ambitionierte Klimaziele gegeben, sondern darüber hinaus den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe aller Ressorts stärker verankert.
Als Instrument für den Klimacheck wurde im Haushaltsplan für 2025 erstmals eine Klimakennziffer eingeführt. Die Ministerien haben damit bei der Haushaltsaufstellung alle Ausgaben gekennzeichnet, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ziel ist ein Überblick über die Summen, die für Klimaauswirkungen zur Verfügung stehen. Dabei wird zwischen Ausgaben für Klimaschutz einerseits und Ausgaben für Klimafolgeanpassungen andererseits unterschieden.
Die Kennziffer gibt im Haushaltsplanentwurf 2025 und in der Mittelfristigen Planung 2024 – 2028 eine erste Orientierung. Knapp 900 Millionen Euro sind im Kernhaushalt des kommenden Jahres für den Klimaschutz und Klimafolgeanpassungen vorgesehen. Im gesamten Zeitraum der Mittelfristigen Planung sind es nach aktuellem Stand mehr als 3,3 Milliarden Euro. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für den Naturschutz, den Küsten- und Hochwasserschutz oder die Ko-Finanzierung des Deutschlandtickets.
Ausgaben in den Sondervermögen des Landes wurden nicht erfasst, erhöhen aber sichtbar die Ausgaben für den Klimaschutz und tragen maßgeblich zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes bei. Beispiele hierfür sind die immensen Ausgaben imWirtschaftsförderfonds für Wasserstoffprojekte wie bei der Salzgitter AG oder ein Großteil der energetischen Sanierungen von Landesgebäuden.
Die Datenqualität ist erwartungsgemäß im Einführungsjahr unterschiedlich. Beispielsweise war eine Einbindung des nachgeordneten Bereichs noch nicht für alle Ressorts zum jetzigen Zeitpunkt möglich. Ziel der kommenden Haushaltsaufstellungsverfahren ist es, die Datenqualität kontinuierlich zu verbessern und einen noch besseren und exakteren Überblick über die Ausgaben im Landeshaushalt zu erhalten, die einen Beitrag zum Klimaschutz und zu Klimafolgeanpassungen leisten.
Auch Nachhaltigkeitsziele stärker im Blick
Um die Bemühungen zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele im Landeshaushalt aufzeigen, wird darüber hinaus das „Signaling“ in den beiden Einzelplänen des Umwelt- und des Wirtschaftsministeriums erprobt. Mit diesem Instrument wird das Blickfeld über den Klimaschutz hinaus auf die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen geweitet. Zu diesen gehören zum Beispiel Geschlechtergleichheit, hochwertige Bildung und nachhaltiges Konsumieren.
In den Vorworten der Einzelpläne von MU und MW sowie in den Vorbemerkungen der Kapitel eines Einzelplans wird aufgezeigt, welche Nachhaltigkeitsziele durch die jeweiligen Fachaufgaben und die dahinterstehenden Maßnahmen erreicht oder verfolgt werden. Durch das konkrete Ausweisen der Haushaltsstellen wird die Transparenz gesteigert und eine stärkere Verknüpfung des Landeshaushalts mit den Nachhaltigkeitszielen erreicht. Dazu gehört aktuell etwa die Kofinanzierung von Programmen des natürlichen Klimaschutzes zur Vernässung von Mooren oder Renaturierung von Auen und Wäldern. Hier können zum einen die CO2-Speicherfunktionen von Wäldern und Mooren positiv zum Erreichen der Klimaziele beitragen. Zum anderen werden Ziele der Nachhaltigkeit wie Naturschutz, Wasserhaushalt oder Hochwasserschutz adressiert.
Das Gleiche gilt für die hohen Investitionen in Landesgebäude und Krankenhäuser zur energetischen Sanierung oder zur Umstellung auf kostengünstige erneuerbare Energien. Hier werden sowohl Klimaziele verfolgt als auch laufende Kosten für fossile Energien etwa beim Heizen gesenkt. Zudem verbessert sich durch die Modernisierung die Daseinsvorsorge. Auch die vom Land finanzierte kostenlose Energieberatung für Haushalte trägt zum Klimaschutz bei und ermöglicht durch gesparte Heizkosten gleichzeitig Entlastungen für einkommensschwache Haushalte. Mit der neuen Akzeptanzabgabe in Höhe von rund 45.000 Euro pro Jahr für jedes neue Windrad, die von den Anlagenbetreibern an die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Kommunen gezahlt werden, können soziale, ökologische und ökonomische Ziele miteinander verbunden werden.
Finanzminister Gerald Heere: „Wir schaffen mit dem Klimacheck mehr Transparenz darüber, wie viel Geld wir konkret für den Klimaschutz ausgeben. Die öffentlichen Finanzen bieten einen wichtigen Hebel, um die Ziele für Klimaschutz und eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Auch wenn das für die Landeshaushalte mit ihrem hohen Personalkostenanteil etwas eingeschränkt gilt, ist es uns doch wichtig, den Blick dafür zu schärfen.“
Umweltminister Christian Meyer: „Niedersachsen ist Vorreiter bei den erneuerbaren Energien, bei der Transformation der Wirtschaft, beim grünen Wasserstoff, beim Thema Netzausbau und Speicher und jetzt auch beim natürlichen Klimaschutz durch Moore, Auen und Wälder. Der Klimacheck zeigt, was wir schon tun und wo wir noch nachlegen müssen. Mit den hohen Investitionen in den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung durch die Aufstockung des Wirtschaftsförderfonds Ökologischer Teil zeigen wir in Zeiten knapper Kassen erfreuliche Prioritäten. Klimaschutzinvestitionen rechnen sich nicht nur durch die Unabhängigkeit von teuren fossilen Energien, sondern auch durch die Vermeidung von Klimarisiken wie die Zunahme von Hochwassern, Meeresspiegelanstieg und Hitzewellen durch die nicht mehr zu leugnende Klimaerhitzung.“