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„Grünes Licht“ für nächtliche Belieferung des Handels mit Waren

- Umweltminister Lies: „Ausnahmeregelung für Notsituation“ -


PI 32/2020

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies gibt „Grünes Licht“ für die Belieferung des Handels mit Waren auch in den Nachstunden. „Die Corona-Krise stellt die Logistik der Handelsunternehmen vor enorme Herausforderungen, um die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherzustellen. Funktionierende Lieferketten sind deshalb unerlässlich – auch zu sonst nicht üblichen Tageszeiten“, erläutert Lies, dessen Ministerium für den Lärmschutz zuständig ist.

In einem Schreiben an alle Kommunen, Landkreise, Städte, Bauaufsichtsbehörden sowie staatliche Gewerbeaufsichtsämter macht der Umweltminister von einer „Ausnahmeregelung für Notsituationen“ Gebrauch und gibt den Behörden vor Ort den Hinweis, die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)“ vorübergehend entsprechend der Krisenlage anzuwenden. „In der Folge dürfen die in der TA Lärm genannten Immissionsrichtwerte überschritten werden“ – auch nachts, wenn Lagerhäuser und Betriebe dringend angefahren werden müssen. Dieser Hinweis ergänzt die bereits vom Niedersächsischen Wirtschaftsministerium ausgesprochenen Ausnahmen für das Fahrverbot zu Sonn- und Feiertagen. „Damit wird die Ausdehnung der Anlieferzeiten des Handels auf die Nachtzeit auch an Sonn- und Feiertagen möglich“, erläutert der Umweltminister, der zugleich Lärm-gestressten Bürgerinnen und Bürgern versichert: „Auch in Notzeiten wird die Stärke und die Dauer der Überschreitung der Immissionsrichtwerte für Lärm auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt.“


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