Artikel-Informationen
erstellt am:
11.12.2023
PI 122/2023
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat als zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das Atomkraftwerk Grohnde erteilt. Einen entsprechenden Bescheid hat die Betreiberin Preussen Elektra nach umgehender Prüfung jetzt erhalten. „Atomkraft ist in Deutschland Geschichte. Der Beginn der Stilllegung und des Rückbaus des am 31.12.2021 abgeschalteten Atomkraftwerks in Grohnde ist ein wichtiger Meilenstein für Niedersachsen. Wir setzen damit den vor zwölf Jahren beschlossenen Atomausstieg konsequent um und sorgen für ein Höchstmaß an Sicherheit für den Rückbau“, so Umweltminister Christian Meyer.
Die Betreiberin Preussen Elektra hatte auf der Grundlage des Atomausstiegs bereits am 26.10.2017 die erste von zwei Genehmigungen für die Stilllegung und den Abbau des Atomkraftwerks beantragt. Nach sechs Jahren Prüfung hat das Umweltministerium nun die einzelnen Verfahrensschritte zum sorgfältigen und sicheren Rückbau des Atomkraftwerks genehmigt. Seit seiner Abschaltung am 31. Dezember 2021 befindet sich das Atomkraftwerk im sogenannten Nachbetrieb. In diesem wurden die Voraussetzungen für den Rückbau der Anlage geschaffen, das heißt unter anderem der primäre Kühlkreislauf dekontaminiert, nicht mehr benötigte Systeme und Komponenten außer Betrieb genommen sowie die personelle Organisation angepasst. „Das AKW Grohnde wird nie wieder in Betrieb gehen und jetzt Stück für Stück zurückgebaut. Atomkraft ist teuer, wird nicht gebraucht und die Atommüllfrage ist ungeklärt wie wir in Niedersachsen zu gut wissen“, wehrt Umweltminister Meyer Forderungen aus Bayern nach einer schon technisch nicht möglichen Wiederinbetriebnahme ab. „Mit dem bereits erfolgten Abbau und der Dekontamination des primären Kühlkreislaufs zum Schutz der Beschäftigten ist auch praktisch und rechtlich die Stilllegung unwiderruflich. Eine Rückkehr zur Atomkraft wäre unverantwortlich und teuer.“
Als nächste Schritte im Rückbau werden innerhalb des Kontrollbereichs neue Logistikwege geschaffen und im Reaktorgebäude ein Reststoffbearbeitungszentrum für die demontierten Massen eingerichtet. Außerdem werden nicht mehr benötigte Systeme stillgesetzt und die Demontage der Einbauten im Reaktordruckbehälter vorbereitet. Parallel dazu erfolgt der Abtransport der restlichen im Nasslager befindlichen Brennelemente ins genehmigte Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente am AKW-Standort. Der atomrechtliche Rückbau soll bis 2037 abgeschlossen sein.
Die einzelnen, jetzt folgenden Abbaumaßnahmen und Bearbeitungsschritte unterliegen der behördlichen Aufsicht. Anfallende radioaktive Abfälle werden zunächst in einer noch zu errichtenden Transportbereitstellungshalle auf dem Gelände gelagert.
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11.12.2023