Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grohnde
PI 092/2020
Während einer regelmäßigen Prüfung wurde die Schwergängigkeit eines Ventils im Zusatzboriersystem festgestellt. Auswirkungen auf den Betrieb der Anlage hatte das Vorkommnis nicht. Es wurde gemäß atomrechtlicher Meldeverordnung fristgerecht als Ereignis der Kategorie N (Normal, Kriterium N 2.1.6) dem zuständigen Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz gemeldet. Nach der internationalen Skala ist es in 0 eingestuft.
Das Ventil wurde instandgesetzt. Die Ergebnisse der anderen drei Redundanzen wurden nachbewertet und waren ohne Beanstandungen.