Artikel-Informationen
erstellt am:
30.08.2019
Die bis Ende August befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 30.09.2019 verlängert und das Verfahren zur Entnahme weiter unter Hochdruck vorangetrieben.
Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort.
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30.08.2019