Artikel-Informationen
erstellt am:
29.03.2023
PI 035/2023
Die Einleitung von Chlor ins Wattenmeer durch den Betrieb der LNG-Terminals bei Wilhelmshaven ist immer wieder Gegenstand großer Diskussionen mit den Umweltverbänden und im Landtag. Die sogenannte Elektrochlorierung wird zur Reinigung der mit Meerwasser gefüllten Rohre in der schwimmenden Regasifizierungseinheit (FSRU) genutzt. Das Land hatte die wasserrechtliche Genehmigung für die erste FSRU nur unter hohen Auflagen wie des Minimierungsgebots der Einleitungen, der Alternativenprüfung und einem intensiven gewässerökologischen Monitoring erteilt. „Der Schutz des Wattenmeers genießt für mich hohe Priorität. Es gibt keinen Umweltrabatt“, erklärte Umweltminister Christian Meyer zur Genehmigung Ende November.
Die Betreibergesellschaft hat Anfang der Woche nun öffentlich mitgeteilt, dass aufgrund der strengen Auflagen des Landes seit der Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung eine Vielzahl von chemischen, biologischen, physikalischen, mechanischen und weiteren Anti-Fouling-Verfahren untersucht und bezüglich ihrer Umsetzbarkeit auf der „Höegh Esperanza“ untersucht werden. Das Ultraschallverfahren wird dabei explizit genannt und Ergebnisse der Alternativenprüfung für das 3. Quartal erwartet. Auch die Minimierung durch die Stoßchlorierung, also den Einsatz deutlich geringerer Mengen Chlor, muss nach den Auflagen des Umweltministeriums untersucht werden.
„Ich begrüße es sehr, dass seitens der Betreiber des ersten LNG-Terminals jetzt konkrete Alternativen zum Chlorverfahren geprüft werden“, so Minister Meyer. „Dies zeigt: Es gab und gibt bei der wasserrechtlichen Genehmigung keinen Umweltrabatt. Mein Ziel für die Umwelt ist es, schnellstmöglich auch hier eine Beendigung der Einleitung von Chlor zu erreichen. Die Alternativenprüfung ist ein wichtiger Schritt, um das erste LNG-Terminal ebenfalls ohne schädliche Abwässer zu betreiben. Ich erwarte, dass auch hier der Bund etwaige Mehrkosten übernimmt. Wir haben uns – gegen alle Behauptungen – ständig für ein Höchstmaß an Umweltstandards eingesetzt und sowohl ein Minimierungskonzept mit ständiger Alternativenprüfung als auch ein umfangreiches ökologisches Monitoring vorgeschrieben. Der Schutz des Wattenmeers hat für die Landesregierung eine hohe Bedeutung.“
Anfang diesen Jahres hatte Umweltminister Meyer in intensiven Gesprächen mit dem Betreiber der für Ende des Jahres geplanten zweiten FSRU der Firma TES erreicht, dass diese das chlorfreie und von den Umweltverbänden geforderte Ultraschallverfahren zur Reinigung anwenden will. Die Mehrkosten der umweltfreundlichen Umrüstung in Millionenhöhe trägt der Bund.
Hintergrund:
Vor gut drei Monaten wurde in Wilhelmshaven das erste LNG-Terminal Deutschlands mit der FSRU (Floating Storage and Regasification Unit) „Höegh Esperanza“ zur Regasifizierung von Flüssiggas in Betrieb genommen. Seit Ende Februar läuft der Regelbetrieb. Aufgrund der wasserrechtlichen Genehmigung ist Uniper verpflichtet, ständig Alternativen zur Elektrochlorierung zu untersuchen und die Einleitungen zu minimieren.
Über das LNG-Terminal werden zurzeit rund sechs Prozent des deutschen Gasbedarfs gedeckt. Es ist prinzipiell auch für die Regasifizierung grüner Gase geeignet. Betrieben wird das Terminal durch das Unternehmen Uniper im Auftrag der Deutschen Energy Terminal GmbH (DET). Die Betriebsgenehmigung für das erste LNG-Terminal in Wilhelmshaven sowie die wasserrechtliche Einleitungsgenehmigung beruhen auf einer umfassenden Prüfung und unabhängigen Bewertung von Umweltministerium, Gewerbeaufsicht und NLWKN.
So schnell wie möglich sollen die beiden schwimmenden FSRU durch ein in der Kapazität größeres festes Terminal der Firma TES abgelöst werden. Dort kann die Regasifizierung grüner Gase grundsätzlich umweltfreundlich ohne Meerwasser und Antifouling-Systeme erfolgen.
Beim Regasifizierungsprozess der schwimmenden FSRUs wird das auf minus 164 Grad heruntergekühlte flüssige Gas mit natürlichem Meerwasser statt klimaschädlicher fossiler Verbrennungsprozesse aufgewärmt. Damit sich die Wasserrohre auf Dauer nicht mit Muscheln und Seepocken zusetzen, wird dem Wasser bisher ein geringer Anteil an Chlor beigemischt. Das Chlor wird regenerativ per Elektrolyse direkt aus dem Meersalz (NaCl) gewonnen. Das im Meerwasser enthaltene Natriumchlorid (NaCl) bzw. „Salz“ wird unter Zuführung von elektrischer Energie zu aktivem Chlor (Cl2) in Form von Natriumhypochlorit (NaOCl) umgewandelt. Dass der Höchstwert von 0,2 mg Chlor pro Liter Wasser nicht überschritten werden, wird permanent geprüft. Beim Ultraschallverfahren werden die Rohre ohne Biozide „gereinigt“.
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.03.2023