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Entscheidung über Ausnahmegenehmigung für Friedeburger Wolfsrudel - Lies kündigt Beschwerde an

PI 158/2022

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat heute einem Widerspruch gegen die Ausnahmegenehmigung zur Abschuss eines Wolfes aus dem Friedeburger Rudel stattgegeben. Der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies hat umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg angekündigt: „Selbstverständlich ist die heutige Entscheidung zu akzeptieren. Gleichzeitig haben wir eine andere Auffassung, wie die entsprechenden Paragraphen des Bundesnaturschutzgesetzes auszulegen sind. Wir werden daher umgehend in nächster Instanz in Lüneburg Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.“

Lies begründete diesen Schritt mit der aus seiner Sicht zu restriktiven Auslegung der Möglichkeiten, die der Paragraph 45a des Bundesnaturschutzgesetz für Ausnahmegenehmigungen für die Entnahme von Tieren aus besonders auffälligen Rudeln vorsieht: „Wir befinden uns hier in einem besonders sensiblen Bereich und begründen die Ausnahmengenehmigungen bereits mit größtmöglicher Sorgfalt. Das Oldenburger Gericht verlangt hier allerdings einen noch wesentlich restriktiveren Weg, der künftige Abschüsse faktisch unmöglich machen könnte. Die verlangte Beobachtung der Wölfe mit Kameras und entsprechenden Personen hat mit dem, was in der Realität umsetzbar ist, nicht mehr viel zu tun. Damit wäre es alles andere als sicher, dass Problemwölfe künftig überhaupt getötet werden dürfen.

Der Umweltminister verwies in diesem Zusammenhang auch auf die aktuelle Entwicklung der Wolfspopulation in Niedersachsen: „Wir haben in Niedersachsen mittlerweile mindestens 44 Rudel mit etwa 400 Tieren. Und die Population wächst rasant. Der Wolf ist nicht nur in Niedersachsen in seinem Bestand nicht mehr bedroht. Auch das müssen wir im Blick behalten, denn die Konflikte werden in den heute schon stark betroffenen Regionen eher noch zunehmen. Hier müssen wir handlungsfähig bleiben. Denn Artenschutz braucht Akzeptanz. Gerade in den besonders betroffenen Gebieten müssen die Menschen sich auf den handlungsfähigen Staat verlassen können. Die schnell zunehmende Wolfspopulation erschwert naturgemäß die Identifikation einzelner Wölfe, aber das darf nicht zu der paradoxen Situation führen, dass Wölfe unantastbar sind – selbst solche, die sich auf Rinder oder Pferde spezialisieren.“

Abschließend erneuerte Lies seinen Appell an die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Punkt zu einem besseren Wolfsmanagement anzugehen: „Das geltende Recht muss an den exponentiell steigenden Wolfsbestand angepasst werden, das habe ich bereits mehrfach an das zuständige Bundesumweltministerium adressiert – und dabei auch auf die damit verbundenen Konflikte hingewiesen. Auch dieses heutige Urteil aus Oldenburg zeigt einmal mehr, dass wir hier einen neuen Rechtsrahmen brauchen.“



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erstellt am:
27.10.2022

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