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DNA-Test bestätigt: Rodewalder Rudel hat erneut Pferde gerissen

PI 67/2020


Anfang vergangener Woche wurden im Landkreis Nienburg zwei Hannoveraner Pferde gerissen, die mit acht weiteren Tieren auf einer Weide standen. Von diesen wurde ein weiteres Pferd verletzt, sodass noch unklar ist, ob es eingeschläfert werden muss. Nach Auswertung einer DNA-Analyse steht jetzt fest: Das Rodewalder Rudel hat seine Jagd auf große Huftiere wieder aufgenommen. In allen Speichelproben waren je mindestens zwei Individuen des Rudels nachweisbar. Ein direkter Nachweis einzelner Individuen, wie zum Beispiel des Rodewalder Rüden (GW717m), war dagegen nicht möglich. Für GW717m galt bis Ende März dieses Jahres eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme, nachdem diesem eine Vielzahl von Weidetieren (auch Rinder) zum Opfer gefallen war. Die Genehmigung lief aus, nachdem es in den vergangenen Monaten nicht mehr zu gemeldeten Rissen auf ausreichend geschützte Weidetiere durch GW717m kam. „Dennoch ist nun eingetreten, was wir immer befürchtet haben: Der Rodewalder Rüde hat sein problematisches Jagdverhalten nicht eingestellt, sondern übt offenkundig seine Techniken zur Tötung großer Huftiere mit seinen Nachkommen weiter ein“, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies. „Nicht zuletzt durch die vielfältigen Behinderungen der Entnahme durch falsch verstandene Wolfsfreunde im letzten Jahr konnte der Problemwolf nicht getötet werden“, so der Minister. Lage, Rissbild und daraus abgeleitet die angewandte Jagdtechnik beim letzten Vorfall sind mit den bisherigen Rissaktivitäten von GW717m identisch.

Da es sich bei dem Rodewalder Rudel um eine genetisch ähnliche Fortpflanzungsgemeinschaft handelt, konnten keine spezifischen Individuen nachgewiesen werden. Es ist lediglich klar, dass in allen Proben zumindest ein Tier auch männlich war. Die Frage, ob zudem noch weibliche DNA vorhanden ist, lässt sich nicht sicher beantworten. „Wir werden jetzt schnellstmöglich prüfen, ob und wie viele Ausnahmegenehmigungen zu erteilen sind“, so Minister Lies, „um Tiere aus dem Rudel zu töten. Klar ist: Die Wölfe wissen nicht, welche Beutetiere erlaubt sind. Aber wir würden der Akzeptanz für den Wolf keinen Gefallen tun, wenn wir dulden, dass Wölfe solches Jagdverhalten weitervererben.“

Vor Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes musste eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme auf einen individualisierten Wolf beschränkt werden, jetzt können auch mehrere Tiere eines Rudels getötet werden – nacheinander und bis zum Ausbleiben von Schäden für die Weidetierhaltung.



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