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Dialogforum Weidetierhaltung und Wolf: Neue Regeln für Schnellabschüsse vorgestellt

Unbürokratische Pauschalprämie für Weidetiere geplant


PI 017/2024


Welche Lösungen kann es geben für ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf? Mit dieser Frage beschäftigt sich seit Beginn vergangenen Jahres das Dialogforum „Weidetierhaltung und Wolf“, initiiert von Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer und Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte. Beim mittlerweile dritten Treffen am (heutigen) Montag mit rund 25 Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden haben der Minister und die Ministerin insbesondere die Umsetzungen des Beschlusses der Umweltministerkonferenz (UMK) zu europarechtskonformen Schnellabschüssen von Problemwölfen und die geplante Umstellung der Herdenschutz-Förderung auf eine unbürokratische Pauschalprämie vorgestellt.

„Mit ihrem jüngsten Beschluss hat die UMK uns eine wichtige Tür geöffnet für ein regional differenziertes, europarechtskonformes Wolfsmanagement. Der günstige Erhaltungszustand des Wolfes ist in großen Teilen Niedersachsen erreicht“, so Umweltminister Meyer, „Schnellabschüsse von Problemwölfen können schon erfolgen – ohne Rechtsänderung des Bundesnaturschutzgesetzes oder des Schutzstatus nach der FFH-Richtlinie.“ Zur Erleichterung von Abschüssen hatte Bundesumweltministerin Steffi Lemke – auf Initiative von Umweltminister Meyer – ein neues Schnellabschussverfahren auf den Weg gebracht, das auf der Umweltministerkonferenz am 1.12.2023 einstimmig beschlossen wurde.

Danach wird in Gebieten mit überdurchschnittlichen Wolfangriffen auf gut geschützte Nutztiere ein Abschuss für 21 Tage im Abstand von 1000 Metern um die konkrete Weide ohne Abwarten einer DNA-Probe erlaubt. Die EU-Kommission und der Bund hatten dieses Vorgehen schriftlich für rechtmäßig und vereinbar mit der FFH-Richtlinie erklärt.

Für die konkrete Umsetzung gibt es zwei Wege: Im Einzelfall kann jetzt schon in Gebieten mit erhöhten Überwindungen von Herdenschutzmaßnahmen ein Schnellabschuss angeordnet werden. Zur generellen Festlegung dieser Gebiete ist eine Verordnung mit breiter Beteiligung geplant.

Als erstes Bundesland hat Niedersachsen hierfür jetzt konkrete Eckpunkte zur Umsetzung des neuen Verfahrens vorgestellt und mit den Expertinnen und Experten im Dialogforum diskutiert. Demnach plant das Land eine Verordnung (nach § 45 Abs. 7 Satz 4 Bundesnaturschutzgesetz) zu erlassen, welche die Kriterien für die Ausweisung der Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen einheitlich für das ganze Land festschreibt. Auf dieser Grundlage können dann Gebiete ausgewiesen und nach einer einmaligen Überwindung des zumutbaren Herdenschutzes ohne DNA-Probe artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von Wölfen (nach § 45 Abs. 7 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz) erteilt werden.


Parallel zum Verordnungsverfahren wird das Land bereits weiter die von der UMK vorgegebenen Kriterien und Voraussetzungen anwenden, wenn im Einzelfall die entsprechenden Vorrausetzungen vorliegen. „Niedersachsen ist somit das erste Bundesland, das nach den Vorschlägen des Bundes handelt und das Schnellabschussverfahren umsetzt“, so Umweltminister Meyer. Die Ausweisung von Gebieten mit erhöhtem Rissvorkommen soll auf Ebene von Gemeindegrenzen vorgenommen werden. Dabei können mehrere Gemeinden zu einem Gebiet zusammengefasst werden. Dadurch wird der Zusammenhang zwischen den Nutztierrissen und der Entnahme eines Tieres hergestellt und die Entnahme den Zweck der zukünftigen Schadensvermeidung erfüllen.

Das beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) angesiedelte Wolfsbüro hat auf der Grundlage Nutztierschäden der vergangenen Jahre ermittelt, dass die viermalige Überwindung des Grundschutzes innerhalb von neun Monaten oder die dreimalige Überwindung innerhalb von sechs Monaten ein erhöhtes Nutztierrissaufkommen darstellt. „Mit den neuen Verfahren können wir in Regionen mit hohen Nutztierschäden, die trotz gutem Herdenschutz erfolgen, schneller und unbürokratischer handeln“, so Umweltminister Meyer. „Und das war unser gemeinsames Ziel. Damit helfen wir der wichtigen Weidetierhaltung, die trotz gutem Herdenschutz unter Nutztierschäden leidet. Und gleichzeitig stellen wir auch den Artenschutz des Wolfes sicher.“

Unbestritten unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Dialogforums bleibt, dass präventiver Herdenschutz die wirksamste Maßnahme für ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf ist. Das Land hatte dafür die Mittel für 2023 und 2024 erheblich aufgestockt. Um hier jedoch schneller und einfacher zu helfen, plant das Land – auf Vorschlag der Schafhalterverbände – eine Umstellung der einzelfallbezogenen Herdenschutz-Förderung auf eine unbürokratische Pauschalprämie. Agrarministerin Miriam Staudte: „Statt einen bürokratischen Antrag zum Zaunbau und das Einholen verschiedener Angebote abwarten zu müssen, vereinfachen wir die Herdenschutzhilfe für die Schaf-, Ziegen- und Gatterwildhalter enorm. Das an Verwaltungskosten eingesparte Geld kann direkt für die Herdenschutzprämie verwendet werden. Wir wollen es den Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern einfach machen und einmal jährlich eine Pauschale für Zäune, Herdenschutzhunde und erstmals auch für die Unterhaltung sowie den Aufwand zahlen. Voraussetzung für die Pauschalprämie ist eine Weidehaltung und ein wolfsabweisender Grundschutz.“

Die verschiedenen Varianten einer zukünftigen Ausgestaltung der Prämie wurden ebenfalls im Forum vorgestellt und diskutiert. Eine Möglichkeit ist etwa eine höhere Prämie für die für den Hochwasser- und Küstenschutz so wichtigen Deichschafe. Agrarministerin Staudte und Umweltminister Meyer sind sich einig mit Blick auf das Ziel: „Wir müssen den Herdenschutz weiter stärken – unabhängig von vereinfachten Wolfsabschüssen. Denn: Den Wolf wieder auszurotten steht nicht zur Diskussion. Daher müssen wir den auch für den Naturschutz und die Deichpflege wichtigen Weidetierhalterinnen und -haltern weiterhin beiseite stehen, sie bestmöglich unterstützen und fördern.“


Artikel-Informationen

erstellt am:
12.02.2024

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