Bundeverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerden gegen Klimagesetze – auch in Niedersachsen – nicht an
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat am (heutigen) Dienstag elf Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich zum Teil gegen bereits bestehende Landesklimaschutzgesetze und zum Teil gegen das Unterlassen einiger Landesgesetzgeber richteten, einen Reduktionspfad für Treibhausgase gesetzlich zu normieren. Auch das niedersächsische Klimagesetz war beklagt worden.
Dazu sagt Niedersachsens Umwelt- und Klimaschutzminister Olaf Lies:
„Das heutige Urteil ist für mich kein Grund, die Arbeit einzustellen, sondern es bestärkt mich trotzdem in dem, was ich vorher schon gesagt habe: Wir wollen das niedersächsische Klimagesetz noch in dieser Legislaturperiode novellieren und in allen Bereichen einen noch konsequenteren Weg gehen. Alles muss und kommt erneut auf den Prüfstand: mehr Flächen für die Erneuerbaren, Photovoltaikplicht auf allen Neubauten, ein besseres Mobilitäts-Angebot in der Fläche und die Fahrzeugflotten des Landes, die wir auf E-Mobilität umstellen wollen. Ein Kernpunkt des Gesetzentwurfes werden noch ambitioniertere Ziele auf unserem Weg zur Klimaneutralität sein: Wir wollen bis spätestens 2045 klimaneutral sein und nicht erst 2050. Außerdem werden wir auch ein 65 Prozent-Reduktionsziel bis 2030 ins Klimagesetz schreiben und den Weg dorthin detaillierter beschreiben, mehr Zwischenziele definieren. Denn nur so wird der Erfolg der Bestrebungen wirklich überprüfbar und diejenigen überzeugen, die jetzt den Klageweg gegangen sind. Das wünsche ich mir sehr. Wir sind die Generation, die für den Klimaschutz die Verantwortung hat. Diese Aufgabe dürfen wir nachfolgenden Generation nicht als Problem überlassen.“
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erstellt am:
01.02.2022