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Ausschreibungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien (Teil 1)

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Dr. Gero Hocker, Horst Kortlang, Jörg Bode und Gabriela König (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Nachdem die ersten Ausschreibungsdurchgänge für zahlreiche Windenergieprojekte stattgefunden haben, sind die in dieser Hinsicht gemachten Praxiserfahrungen zu bewerten und Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen in Niedersachsen abzuleiten. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:

Vorbemerkung der Landesregierung

Mit der Novellierung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2017) wurde das Fördersystem für erneuerbare Energien auf Ausschreibungen umgestellt. Entsprechend wird der in EEG-Anlagen erzeugte Strom grundsätzlich nur noch vergütet, wenn die Anlagen erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben. Bürgerenergiegesellschaften können unter erleichterten Bedingungen an den Ausschreibungen teilnehmen. Sie können – anders als die übrigen Teilnehmer an einer Auktion für Windenergie an Land – z. B. bereits vor der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ein Gebot abgeben. Ausschreibende Stelle ist die Bundesnetzagentur (BNetzA).

1.Wie viele Projekte sind in den bisher durchgeführten Ausschreibungsrunden im Bereich der Windenergie an Land positiv beschieden und in wie vielen Fällen sind Anträge aus welchen Gründen abgelehnt worden?

Laut Veröffentlichung der für die Durchführung der Ausschreibungen für Windenergie an Land zuständigen BNetzA vom 19. Mai 2017 wurden in der ersten und bis dato einzigen abgeschlossenen Ausschreibungsrunde 70 Gebote mit einem Gebotsumfang von insgesamt 807 Megawatt bezuschlagt. Eingereicht wurden 256 Gebote mit einem Volumen von 2.137 Megawatt. Folglich haben 186 eingereichte Gebote mit insgesamt 1.330 Megawatt keine Zuschläge erhalten. Zwölf eingereichte Gebote mit einem Volumen von 61 MW wurden gemäß BNetzA ausgeschlossen. Die Gründe für die Ausschlüsse wurden von der BNetzA nicht benannt.

2.Wie hoch ist nach den bisher durchgeführten Ausschreibungsrunden im Bereich der Windenergie an Land der Anteil der tatsächlich realisierungsreifen genehmigten Projekte im Vergleich zu den trotz ungeklärter Genehmigungslage bezuschlagten Projekten?

Gemäß einer Auswertung der ersten Ausschreibungsrunde durch die Deutsche WindGuard vom 20.06.2017 verfügen 11 (entspricht 16%) der 70 bezuschlagten Projekte über eine Genehmigung, weitere 14 befinden sich im Genehmigungsverfahren, 4 in Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens.

3.Welche Rolle spielt die fragliche Genehmigungsfähigkeit bezugschlagter Windenergieprojekte, und wie wirkt sich dies auf die notwendige Planungssicherheit und verlässliche Umsetzung des angestrebten Ausbaus der Windenergie in Niedersachsen aus?

Es ist nicht absehbar, ob sämtliche der in der ersten Ausschreibung bezuschlagten Projekte, die noch nicht über eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung verfügen, die Genehmigungsverfahren erfolgreich durchlaufen werden. Insofern besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass ein Teil der bezuschlagten Projekte nicht zur Umsetzung kommen wird.

In einer von Niedersachsen mitgetragenen Entschließung des Bundesrates vom 02.06.2017 wurde die Bundesregierung gebeten „zu prüfen, ob und wie die derzeitigen Regelungen angepasst werden müssten, damit der weitere Ausbau der Windenergie an Land stetig und planbar erfolgt, das ausgeschriebene Anlagenvolumen tatsächlich realisiert wird und zugleich Bürgerenergieprojekte weiterhin eine tragende Säule des Ausbaus erneuerbarer Energien sein können.“

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesgesetzgeber beschlossen, die Ausschreibungsregeln bezüglich der Notwendigkeit einer Genehmigung zu überprüfen und in den ersten beiden Ausschreibungsrunden des Jahres 2018 nur Projekte mit immissionsschutzrechtlicher Genehmigung zuzulassen. In der Zwischenzeit sollen die Ausschreibungsrunden aus dem Jahr 2017 evaluiert und entschieden werden, ob anschließend die Regelung angepasst wird. Eine belastbare Abschätzung der Auswirkungen auf den kurz- und mittelfristigen Ausbau in Niedersachsen ist entsprechend derzeit nicht möglich. In Hinblick auf das Ausbauziel der Landesregierung – 20 Gigawatt Windenergie an Land in Niedersachsen bis 2050 – sind derzeit keine signifikanten Auswirkungen erkennbar.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.08.2017

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