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Asbest

(Es gilt das gesprochene Wort.)


Anrede,


in der bisherigen Diskussion und auch aus dem vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke wird der Eindruck erweckt, dass die niedersächsischen Behörden die Sicherheit der Bevölkerung nicht hinreichend berücksichtigt hätten.

Dem ist entschieden entgegenzutreten!

Der Schutz der Bevölkerung und auch der Arbeitnehmer hat bei den Planungen zur Sanierung der Asbesthalde in Wunstorf immer oberste Priorität gehabt.

Deshalb ist das bisherige Vorgehen der Region Hannover im Fall Fulgurit nicht zu beanstanden. Vielmehr ist das von der Region Hannover verfolgte Konzept sachlich plausibel, wie seitens der Landesregierung bereits in der Antwort auf die mündliche Anfrage Nr. 35 der Abg. Reichwald im Novemberplenum im Einzelnen dargestellt worden ist.

Anrede,


das Thema ist zu ernst, um mit den Ängsten der Bevölkerung zu spielen. Wir sollten deshalb jede Zuspitzung vermeiden.

Anrede,


in diesem Zusammenhang ist schon sehr erstaunlich, dass insbesondere Mecklenburg-Vorpommern aus rein politischen Gründen die länderübergreifende Solidarität verweigert, in dem der dortige MP Sellering feststellt: „Mecklenburg-Vorpommern stehe auch dann nicht für die Aufnahme des Mülls bereit, wenn der Transport in luftdichten Verpackungen – sogenannten Big-Bags – angeboten werden sollte.“

Es mag zwar dem Zeitgeist entsprechen, wenn jeder seine eigene „Kirchturmpolitik“ betreibt. Meine persönliche Meinung ist aber, dass man als Politiker in einer Gesamtverantwortung steht.

Ansonsten wird das ganze System ad absurdum geführt.

Niedersachsen hat auch viele Lasten für andere übernommen.

Das vorliegende Problem lässt sich nur dann lösen, wenn alle Beteiligten streng sachlich und unaufgeregt miteinander und nicht gegeneinander arbeiten. Das erwarten zu Recht die Bürgerinnen und Bürger von uns. Mit langwierigen juristischen Auseinandersetzungen ist keinem gedient.

Anrede,

der Entschließungsantrag trägt zur Lösung des Problems nichts bei.


Der NGS die Suche nach geeigneten Ablagerungsstandorten zu untersagen, widerspricht nicht nur dem gesetzlichen Auftrag, sondern fordert die Landesregierung mal wieder zum offenen Rechtsbruch auf.

Es besteht auch kein Anlass, der hier zuständigen Region Hannover durch fach- und dienstaufsichtliches Einschreiten die Verantwortung zu entziehen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat die Region Hannover selbstverständlich auch Inanspruchnahmen Dritter hinsichtlich der Sanierungskosten geprüft.

Der Entschließungsantrag geht also an der Sache vorbei und ist daher abzulehnen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
23.01.2012
zuletzt aktualisiert am:
03.04.2012

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