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erstellt am:
31.05.2013
zuletzt aktualisiert am:
17.06.2013
HANNOVER. Umweltminister Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Hermann Grupe (FDP) geantwortet.
Der Abgeordnete Hermann Grupe (FDP) hatte gefragt:
Laut Zeitungsberichten hat Minister Wenzel das Umweltministerium umorganisiert. Dabei sind die selbstständige Referatsgruppe „Naturschutz“ aufgelöst und die Zuständigkeit für den Naturschutz in die Wasserabteilung integriert worden. Ferner wurde die Referatsgruppe „Energie, Klimaschutz“ zu einer Abteilung gemacht. Zudem soll eine Klimaagentur eingerichtet werden. Insgesamt, so heißt es in den Medienberichten, sollen dafür mehr als 20 zusätzliche Stellen geschaffen werden, die zumindest zum Teil durch den dem Ministerium nachgeordneten Bereich bereitgestellt werden müssten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie sieht die Umorganisation des Ministeriums organisations- und stellenmäßig genau aus?
2. Wie viele und was für neue Stellen sind im Haushaltsaufstellungsverfahren durch Minister Wenzel angemeldet worden?
3. Wie viele und welche Stellen sollen für den Stellenaufbau im Ministerium aus dem nachgeordneten Bereich abgezogen werden?
Stefan Wenzel, der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
Vorbemerkungen:
Im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) sind mit Wirkung vom 13. Mai 2013 Organisationsänderungen vollzogen worden, die neben kleineren Maßnahmen insbesondere folgende wesentliche Änderungen beinhalten.
1. Die bisherige Abteilung „Wasserwirtschaft, Bodenschutz“ und die bisherige Referatsgruppe „Naturschutz“ sind in der neuen Abteilung „Naturschutz, Wasserwirtschaft, Bodenschutz“ integriert. Die Zusammenführung der Aufgaben des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft trägt insbesondere dem fachlichen Zusammenhang dieser Aufgaben Rechnung. Die von der Wasserrahmenrichtlinie vorgegebenen Ziele sind in der Regel auch Ziele des Naturschutzes. Zur Umsetzung der Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie wird auch an der Fläche der Einzugsgebiete und der dort vorherrschenden Landnutzung anzusetzen sein. Instrumente des Naturschutzes wie Landschaftspläne, Eingriffsregelungen und Vertragsnaturschutz können hierbei unterstützend wirken. Umgekehrt verfügt die Wasserwirtschaft mit den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen über die Möglichkeit der Durchsetzung von fachplanerischen Vorstellungen des Naturschutzes, wie bei der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie der EU. Der gebündelte und zielgerichtete Einsatz von Fördermitteln der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes führt für beide Bereiche zu einer effizienteren Aufgabenerledigung. Bereits seit 2005 arbeiten die Wasserwirtschaft und der Naturschutz unter diesen Prämissen im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz erfolgreich zusammen. Die Zusammenfassung dieser Aufgabenbereiche wurde nun auch im Ministerium vollzogen.
2. Die Aufgaben der Erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes, die bislang in einer aus drei Referaten bestehenden Referatsgruppe wahrgenommen wurden, werden nunmehr in der organisatorischen Struktur einer Abteilung erledigt, die zunächst aus vier Referaten besteht. Mit dieser organisatorischen Ertüchtigung stellt sich die Landesregierung der besonderen Herausforderung, die mit einer erfolgreichen Umsetzung der Energiewende verbunden ist, und leitet damit die notwendigen Schritte zu ihrer Bewältigung ein. Dazu gehört insbesondere ein im breiten Konsens erarbeitetes Szenario für die Energiewende mit verbindlichen Zielen und konkreten Maßnahmen für die Jahre bis 2020, die Schaffung neuer Möglichkeiten für eine breite Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien und damit korrespondierend der Ausbau der erforderlichen Netzinfrastruktur. Weitere wichtige Tätigkeitsfelder sind Fragen der Energieeffizienz und der Speichertechnologien. Um ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden und dafür zu sorgen, dass Energie auch weiterhin für alle Bevölkerungsschichten bezahlbar bleibt, wird die Landesregierung die niedersächsischen Interessen aktiv und intensiv in die bundespolitischen Entscheidungsprozesse einbringen. Dazu sind sowohl umfangreiche ressortübergreifende Abstimmungen als auch länderübergreifende Koordinierungen zu leisten.
3. Die Leitungsebene des Ministeriums wurde durch die Organisationsänderungen verkleinert. Statt bisher vier Abteilungen und zwei Referatsgruppen umfasst sie jetzt nur noch fünf Abteilungen.
4. Die angesprochene Gründung einer Landesenergie- und Klimaschutzagentur berührt nicht die Organisation des Ministeriums. Zu den Einzelheiten wird auf die Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Dürr LT-Drs. 17/170 Frage 52 „Neustrukturierung des Umweltministeriums (Teil 2)“ verwiesen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Die Umorganisation des MU umfasst im Einzelnen folgende Maßnahmen:
Die bisherige Abteilung 2 „Wasserwirtschaft, Bodenschutz“ und die bisherige Referatsgruppe „Naturschutz“ wurden aufgelöst, und die neue Abteilung 2 „Naturschutz, Wasserwirtschaft, Bodenschutz“ eingerichtet. Die bisherigen Referate der Abteilung und der Referatsgruppe bleiben, bis auf einen nachfolgend noch aufgeführten Fall, in ihrem Zuschnitt und Aufgabenbestand unverändert.
Die bisherige Referatsgruppe „Energie, Klimaschutz“ wurde aufgelöst und eine neue Abteilung 5 „Energie, Klimaschutz“ mit folgenden Referaten eingerichtet:
Referat 51 „Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten der Abteilung Energie, Klimaschutz“.
Referat 52 „Erneuerbare Energien, Stromnetze“.
Referat 53 „Fossile Energien, Energiemärkte, Versorgungssicherheit, Aufbau Landesregulierungsbehörde“.
Referat 54 „Klimaschutz, Klimawandel, Nachhaltigkeit“.
Der Aufgabenbereich „Presse, Öffentlichkeitsarbeit“, bisher im Ministerbüro angesiedelt, wurde unter direkter Anbindung an den Minister verselbstständigt. Das Referat hat nun die Bezeichnung „Kommunikation, Presse, Öffentlichkeitsarbeit“
Der Aufgabenbereich „Grundsatzangelegenheiten der Umweltpolitik“ wurde aus dem Referat 17 in das Ministerbüro verlagert.
Das Aufgabengebiet „Bundesangelegenheiten“ wird vom Referat 18 in das Referat 17 verlagert. Das Referat 17 hat die neue Bezeichnung „Kabinett, Landtag, Bundesangelegenheiten“. Diese Verlagerung erfolgt abweichend von den anderen Maßnahmen erst am 8.7.2013.
Das Aufgabengebiet EU-Förderprogramme aus dem ehemaligen Referat 53 der seinerzeitigen Referatsgruppe Naturschutz wurde in das Referat 18 verlagert. Das Referat 18 hat jetzt die Bezeichnung „Europaangelegenheiten, EU-Förderprogramme, Ministerkonferenzen, Internationale Zusammenarbeit“.
In der Abteilung 3 „Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft und Abfall“ wurde das Referat 37 „Chemikalien, Umwelttoxikologie, Gentechnik“ neu eingerichtet, mit Aufgaben die bisher in den Referaten 33 und 38 wahrgenommen wurden.
Die Umorganisation hat bisher keine stellenmäßigen Auswirkungen.
Zu 2 und 3:
Im Haushaltsjahr 2013 sind mit den organisatorischen Änderungen keine haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen verbunden. Wie im nächsten Haushaltsjahr die neue organisatorische Struktur, insbesondere der neuen Abteilung 5 „Energie, Klimaschutz“, durch zusätzliche haushaltsrechtliche Ermächtigungen ausgestaltet werden kann, wird die Landesregierung bei der Beschlussfassung über den HPE 2014 entscheiden.
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erstellt am:
31.05.2013
zuletzt aktualisiert am:
17.06.2013