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erstellt am:
20.02.2015
Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Hillgriet Eilers, Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) geantwortet.
Die Abgeordneten hatten gefragt:
Als Teek bezeichnet man Treibgut insbesondere aus Pflanzenresten, das an die Küsten geschwemmt wird und dann dort einen Flutsaum bildet. Zusammen mit dem sonstigen angeschwemmten Müll verursacht der Teek insbesondere Schäden an der Grasnarbe des Deiches.
Die Deichacht Krummhörn hat der Landesregierung Presseberichten zufolge eine Rechnung über 110 000 Euro gestellt, da man der Meinung ist, dass die Teekmenge dadurch gestiegen ist, dass das im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer gelegene Deichvorland seit Jahren aus Naturschutzgründen nicht mehr bewirtschaftet werden darf.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die Rechnung, die die Deichacht Krummhörn ihr gestellt hat?
2. Mit welchen Kosten für die Entsorgung des Teeks ist pro Jahr im Bereich der Deichacht Krummhörn und der anderen Deichverbände im Bereich des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer zu rechnen?
3. Haben auch andere Deichverbände entlang des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer ähnliche Anliegen vorgetragen und, wenn ja, welche und wie wurden diese beschieden?
Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
Vorbemerkungen:
Die Deichacht Krummhörn hat mit Datum vom 15.12.2014 beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems – Domänenamt Odenburg - einen Antrag auf Erstattung von Entsorgungskosten für Treibsel (Teek) i.H.v. rd. 110.000 EUR gestellt. Die Deichacht beruft sich darauf, das Treibsel stamme von den landeseigenen Flächen im Deichvorland und falle nur an, weil die Flächen aus der Bewirtschaftung genommen wurden. Deshalb sei die Domänenverwaltung, die das Land als Eigentümerin der Deichvorlandflächen vertritt, für das Treibsel verantwortlich.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Die Zuständigkeit des Amtes für regionale Landesentwicklung umfasst nicht die Entsorgung des auf dem Deichkörper lagernden Treibsels. Die Treibselbeseitigung ist eine Aufgabe, die dem Deichverband im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Unterhaltung der Deiche in seinem Verbandsgebiet obliegt. Es kommt nicht darauf an, wer die Treibselablagerung verursacht hat. Der Treibselanfall liegt nicht in der Verantwortung des Besitzers der Flächen, von denen das Treibsel stammen könnte, weil sich die Treibselablagerungen auf natürliche Weise bilden.
Das Deichvorland hat einen hohen naturschutzfachlichen Stellenwert als besonders schützenswertes Biotop und Lebensraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Mit europäischem und nationalem Naturschutzrecht wurden Regelungen zum Schutz entsprechender Gebiete definiert. Entwicklung, Schutz, Nutzung und Pflege der Vorländer sind seither verstärkt unter Beachtung naturschutzfachlicher Interessen durchzuführen, was tendenziell den Treibselanfall verstärkt hat.
Die hohen Kosten der Treibselbeseitigung können zum Problem werden, jedoch kann das Land den Deichverbänden dabei nur in sehr engen Grenzen helfen, z.B. indem der Bau von Treibselräumwegen finanziert wird. Die Deichverbände sind daher gehalten, finanzielle Vorsorge zu betreiben. Darüber hinaus besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, bei außergewöhnlichen Belastungen einen Zuschuss gem. § 8 Abs. 3 Nieders. Deichgesetz zu gewähren.
Zu 2:
Der Anfall von Treibsel und damit dessen Entsorgungskosten sind von der Anzahl und der Schwere der jährlichen Sturmflutereignisse abhängig und unterliegen auch aufgrund der komplexen natürlichen Einflussfaktoren wie Windrichtung, Wellengang und Eisgang erheblichen Schwankungen. Im Zeitraum 1997 bis 2006 mussten von der Deichacht Krummhörn nach eigenen Angaben jeweils Beträge zwischen rund 15.000 und 28.000 Euro für die Entsorgung des Treibsels aufgewendet werden.
Belastbare Angaben zum Gesamtaufkommen des Treibsels im Bereich des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer liegen der Landesregierung nicht vor. Gemäß einer Aufstellung des Wasserverbandstages betrug der Treibselanfall aller Deichverbände an der Küste im Zeitraum 1995 bis 2013 zwischen rund 12.000 und knapp 340.000 Kubikmeter je Sturmflutsaison und verursachte Entsorgungskosten zwischen 75.000 und als Extremereignis 2,3 Mio. Euro.
Zu 3:
Nein.
In den Jahren 2007, 2008 und 2014 hat der Deichverband Osterstader Marsch, dessen Gebiet rechts der Weser in den Landkreisen Cuxhaven und Osterholz liegt, Treibselzuschüsse erhalten. Bedingt durch die ungünstige geographische Lage sind die Deiche dieses Verbandes in besonders hohem Maße von Treibselanlandungen betroffen.
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20.02.2015