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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wo soll der Bauschutt rückgebauter Kernkraftwerke deponiert werden?

Pressemitteilung 229/2016

Vorbemerkung der Abgeordneten

In Niedersachsen befinden sich mit den Kernkraftwerken Lingen und Stade aktuell zwei Kernkraftwerke im Rückbau. Mit dem Rückbau einher geht die Frage, wie mit den dadurch anfallenden Abfällen umgegangen wird, wobei zwischen den nicht radioaktiven Abfällen, wie. z. B. Bauschutt oder Anlagenteile aus dem nicht radioaktiven Teil eines Kernkraftwerks, den radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung sowie den wärmeentwickelnden radioaktiven Abfällen zu unterscheiden ist. Sowohl in der Diskussion um den Plenarantrag „Rückbau kerntechnischer Anlagen planen - Entsorgung schnellstmöglich klären“ als auch in den Antworten auf die Anfragen „Wie plant die Landesregierung den Rückbau kerntechnischer Anlagen?“ (Drucksache 17/1917) und „Wo soll der freigemessene Bauschutt aus dem KKW Stade hin?“ (Drucksache 17/3930) wurde deutlich, dass niedersachsenweit Deponiekapazitäten fehlen.

1. Wo sollen die Rückbauabfälle aus Lingen und Stade konkret deponiert werden (bitte möglichst nach Deponieklassen aufschlüsseln)?

Für Abbauabfälle, für die gemäß § 29 Strahlenschutzverordnung eine Freigabe von festen Stoffen zur Beseitigung auf Deponien erfolgen soll, wird für Lingen die Deponie Dörpen, Landkreis Emsland, (Deponieklasse II) genutzt. Für Stade steht hier derzeit keine Deponie zur Verfügung.

2. Wie viel Bauschutt fällt beim Rückbau der KKW Lingen und Stade an, und für wie viel davon gibt es heute Kapazitäten auf niedersächsischen Deponien (bitte möglichst nach Deponieklassen aufschlüsseln)?

In der Antwort der Landesregierung vom 28.08.2014 auf die Anfrage „Wie plant die Landesregierung den Rückbau kerntechnischer Anlagen?“ der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Dr. Gero Hocker und Björn Försterling (FDP) vom 25.06.2014 wurden die Massenaufkommen für den Abbau der nicht mehr im Leistungsbetrieb befindlichen niedersächsischen Kernkraftwerke dargestellt. Die dort für Abbauabfälle, für die gemäß § 29 Strahlenschutzverordnung eine Freigabe von festen Stoffen zur Beseitigung auf Deponien erfolgen soll, gemachten Angaben, nach denen für das Kernkraftwerk Lingen ca. 2.500 bis 3.000 Mg und für das Kernkraftwerk Stade ca. 5.000 Mg entsprechender Abfälle anfallen sollen, sind nach hiesigem Kenntnisstand aktuell.

Für Lingen ist die Deponie Dörpen, Landkreis Emsland, (Deponieklasse II) als Deponie des nach
§ 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Abfallgesetzes örtlich zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers vorzusehen. Der Landkreis Stade als örtlich zuständiger öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger verfügt über keine Deponie im aktiven Ablagerungsbetrieb.

3. Wurde seit der Beantwortung der Anfrage „Wo soll der freigemessene Bauschutt aus dem KKW Stade hin?“ weiterer Bauschutt zu Deponien außerhalb Niedersachsens gebracht und, wenn ja, wann, wie viel und wohin?

Seit der Antwort der Landesregierung vom 17.07.2015 auf die Anfrage „Wo soll der freigemessene Bauschutt aus dem KKW Stade hin?“ der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Stefan Birkner, Jan-Christoph Oetjen und Björn Försterling (FDP) wurden keine weiteren Abbauabfälle, für die gemäß § 29 Strahlenschutzverordnung eine Freigabe von festen Stoffen zur Beseitigung auf Deponien erfolgen soll, zu Deponien außerhalb Niedersachsens gebracht.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
15.12.2016

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